522 Arbeitsrechtliche Regelung über die Gewährung von Beihilfen
531 Arbeitsrechtliche Regelung zur Überleitung der Beschäftigten der kirchlichen Arbeitgeber in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts
532 Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck (AVR.KW-Kirche)
532c Anlage 8 AVR.KW-Kirche - Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft