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Rechtsverordnung zur Bestimmung der in § 3 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Kirchenkreisämter in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck genannten Aufgaben

Vom 13. Dezember 2022

KABl. S. 24, Nr. 6

Das Landeskirchenamt hat gemäß § 8 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Kirchenkreisämter in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 29. April 2005 (KABl. S. 89) folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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§ 1 Umfang der Aufgaben

Der Umfang der Aufgaben aus § 3 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5 des Kirchengesetzes über die Kirchenkreisämter für die Kirchenkreise, Kirchengemeinden und von diesen gebildeten Verbände wird wie folgt festgelegt (Pflichtaufgaben):
  1. Finanzverwaltung (§ 3 Absatz 2 Nummer 1)
    1. Vorbereitung und Erstellung der Haushaltspläne
      aa)
      Besprechung mit Pfarrerinnen, Pfarrern und Kirchenvorständen über Grundsätze der Planansätze
      bb)
      Beantragung von Beihilfen und Zuschüssen, z. B. Zuwendungen des Kirchenkreises, Erwachsenenbildungsmittel, Zuschüsse Dritter
      cc)
      Erstellung eines Haushaltsplanentwurfes und Weiterleitung an Beschlussgremien zur Beschlussfassung
      dd)
      Rückgabekontrolle der beschlossenen Haushaltspläne
      ee)
      Prüfung der Haushaltspläne der Kirchengemeinden, Prüfung der Rechtmäßigkeit der Haushaltsbeschlüsse
      ff)
      Vorlage beim Landeskirchenamt oder Kirchenkreisvorstand (Beantwortung von Prüfungsbemerkungen)
    2. Abrechnungen und allgemeine Haushaltsausführung
      aa)
      Abrechnungen, insbesondere von Gemeindeveranstaltungen, mit Pfarrerinnen und Pfarrern, Kastenmeistern und Kastenmeisterinnen, Jugend-, Tageseinrichtungen für Kinder-, Dekanats- und Gemeindebüromitarbeitenden, Dritten, von örtlich geführten Konten, Honoraren, Aufwandsentschädigungen, Vorschüssen und Kirchspielkosten, Leistungen des alten Rechts, Reisekosten, Telefonkosten, Rundfunkbeiträgen und Portoabrechnungen.
      bb)
      Führung und Kontrolle des Anlagenspiegels und Inventarverzeichnisses sowie administrative Begleitung bei der Inventur
      cc)
      Erstellen von Statistiken im Rahmen der Haushaltsausführung
      dd)
      Haushaltsüberwachung, einschließlich Ertrags- und Aufwandskontrolle
    3. Buchführung
      aa)
      Kontieren und Buchen aller Erträge und Aufwendungen einschließlich Pflege der Daten (Mandanten, Debitoren, Kreditoren)
      bb)
      Kontrollieren und Bearbeiten der Kontoauszüge
      cc)
      Kontrolle und Berichtigung der Kreditoren und Debitoren Offene-Posten-Listen
      dd)
      Einstellen und Ausführen von Zahlungen sowie Abruf der Umsätze im entsprechenden Programm
      ee)
      Anlage, Pflege, Ausführung und Beendigung von Personenkonten
      ff)
      Überwachung und Pflege der Partnerdaten
      gg)
      Führen und Überwachen der allgemeinen Anordnungen
      (Ein- und Auszahlungen)
      hh)
      Vorbereitung und Ausführung von Abschlussarbeiten
      ii)
      Übernahme der Personalwesen- und Abrechnungsdaten sowie Auswertungen
      jj)
      Umbuchung der Einzelzuweisungen im Rahmen der Finanzzuweisungen
      kk)
      Anlage von Abrechnungsobjekten
      ll)
      Ablage und Aufbewahrung aller Belege
    4. Rechnungslegung, Jahresabschluss
      aa)
      Jahresabschlussarbeiten
      bb)
      Abrechnung Pfarreikassen, Küstereikassen
      cc)
      Vertretungskostenabrechnung
      dd)
      Abrechnung Spenden
      ee)
      Aufstellen der Bilanzen einschließlich der Ergebnisrechnungen
      ff)
      Buchen von Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Verrechnungen, Umbuchungen und Jahresabschlussbuchungen
      gg)
      Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen durch Dritte
      hh)
      Erstellen der Jahresabschlüsse
      ii)
      Abgabe- und Rückgabekontrolle der Jahresabschlüsse
      jj)
      Vorlage an das Amt für Revision und Rückgabekontrolle
      kk)
      Beantwortung von Prüfungsbemerkungen
      ll)
      Weiterleitung der Jahresabschlüsse an die Beschlussgremien
    5. Kollekten-, Sammlungs- und Spendenwesen allgemein
      aa)
      Abrechnung, Abstimmung, Prüfung und Ablieferung der Kollekten sowie von Sammlungen und Aktionen
      bb)
      Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
      cc)
      Statistiken
    6. Ortskirchensteuer
      aa)
      Veranlagung der Ortskirchensteuer sowie Vorbereitung der Beschlüsse über Stundung, Erlass und Niederschlagung
      bb)
      Bearbeitung von Widersprüchen, Stundungs- und Erlassanträgen
    7. Freiwilliges Kirchgeld
      aa)
      Buchung freiwilliges Kirchgeld
      bb)
      Datenpflege in der Software für das Spendenmanagement
      cc)
      Unterstützung der Kirchengemeinden bei der Erstellung von Spenden- und Dankesbriefen
      dd)
      Erstellung von Statistiken
    8. Vermögensverwaltung und Liquiditätsplanung
      aa)
      Liquiditätsplanung und Finanzanlagen
      bb)
      Kapitalien, Darlehens- und Rücklagenverwaltung
      cc)
      Zentrale Finanzanlagen (Cash Pooling)
      dd)
      Prüfung der Einhaltung der Anlagerichtlinie
    9. Mahnwesen
      aa)
      Überwachung von Forderungen
      bb)
      Erstellung von Zahlungserinnerungen
      cc)
      Einleitung und Begleitung von außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren
      dd)
      Vorbereitung der Beschlüsse über Stundung, Niederschlagung und Erlass
    10. Versicherungswesen
      aa)
      Erstellen von Schadensanzeigen
      bb)
      Klärung von Versicherungsfragen
      cc)
      Beratung in Versicherungsangelegenheiten
    11. Steuerwesen
      aa)
      Beantragen der Nichtveranlagungsbescheinigungen und Kontrolle
      bb)
      Erstellen von Steuererklärungen und Meldungen nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen, zusammenfassende Meldungen
      cc)
      Erstellen von Steuererklärungen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetzes bei Betrieben gewerblicher Art
      dd)
      Prüfung von steuerlichen Verwaltungsakten sowie Einlegen von Rechtsbehelfen
  2. Personalverwaltung (§ 3 Absatz 2 Nummer 2)
    1. Mitwirkung bei der Begründung, Veränderung und Beendigung von Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen
    2. Führung der Personalakten
    3. Erstellen von Bescheinigungen und Meldungen
    4. Berechnung der Dienst-, Beschäftigungs- und Jubiläumszeiten
    5. Überwachung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    6. Erstellung von Statistiken
    7. Übermittlung der Entgeltabrechnungen und Sozialversicherungsmeldungen
    8. Ermittlung und Anforderung von Personalkostenerstattungen von Dritten
    9. Unterstützung der Anstellungsträger bei der Durchführung der Beteiligungsverfahren in Personalangelegenheiten gemäß Mitarbeitervertretungsrecht
    10. Vorbereitung von Beteiligungsvereinbarungen mit Zusatzversorgungskassen
    11. Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
    12. Erstellung von Beschlussvorlagen für den Kirchenkreisvorstand
    13. Kontrolle der monatlichen Entgeltabrechnungen
    14. Vorbereitung der Stellenpläne und Personalkostenhochrechnung zur Haushaltsplanvorbereitung
  3. Tageseinrichtungen für Kinder (§ 3 Absatz 2 Nummer 4)
    1. Mitwirkung bei der Verhandlung, dem Abschluss und der Durchführung von Betriebsverträgen
    2. Unterstützung bei dem Erlass von Ordnungen und dem Abschluss und der Änderung von Aufnahmeverträgen
    3. Mitwirkung bei der Personalbedarfsermittlung
    4. Beantragung und Abrechnung von Drittmitteln
    5. Unterstützung bei der Beantragung oder Änderung der Betriebserlaubnis
    6. Einzug und Überwachung der Kindertagesstättenbeiträge
    7. Erstellen von Statistiken
  4. Verwaltung von Bau-, Grundstücks- und Wohnungsangelegenheiten (§ 3 Absatz 2 Nummer 5)
    1. Bauverwaltung/Gebäudemanagement
      aa)
      Mitwirkung bei der Planung, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen
      bb)
      Aufstellung und Fortschreibung der Finanzierungspläne für Bauvorhaben
      cc)
      Administrative Unterstützung der Gebäudemanager
      dd)
      Beantragung und Überwachung von Mitteln aus den Baubudgets der Kirchenkreise
      ee)
      Haushaltsüberwachung der Bauvorhaben
      ff)
      Teilnahme an den Baubereisungen
      gg)
      Überwachen der jährlichen Vorlage der Baubegehungsprotokolle
      hh)
      Anforderungen von Freistellungsbescheinigungen für die Bauabzugssteuer
      ii)
      Überwachung der Bankbürgschaften und Sicherheitseinbehalte
      jj)
      Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung von Mitteln der öffentlichen Hand (EU, Bund, Land, Kommune) und Erstellung von Verwendungsnachweisen
      kk)
      Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens für Baumaßnahmen ab 10.000 Euro einschließlich der Architekten- und Ingenieurverträge
      ll)
      Durchführung des Baumittelverteilungsverfahrens auf Kirchenkreisebene
      mm)
      Umsetzung Zuweisungen nach Gebäudebedarfsplan für Gemeindehäuser
    2. Allgemeine Aufgaben
      aa)
      Beratung bei der Bewirtschaftung, dem Erwerb und der Verwertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
      bb)
      Führung der Grundstücksverzeichnisse
      cc)
      Beratung bei der Reduzierung des Gebäudebestandes
      dd)
      Überprüfung von Heranziehungsbescheiden
      ee)
      Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach Vermögensaufsichtsgesetz
    3. Pacht- und Erbbaurechtsangelegenheiten
      aa)
      Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Verpachtungen sowie Ausfertigung der Pachtverträge
      bb)
      Überwachung der Erbbaurechtsverträge einschließlich Bestellung des Erbbaurechts, Erbbaurechtsanpassungen und Erbbauzinsanpassungen
    4. Hausverwaltung
      aa)
      Vorbereitung von Mietverträgen
      bb)
      Abrechnung der Betriebskosten
  5. Kirchliches Meldewesen (§ 3 Absatz 2 Nummer 6)
    1. Controlling der Kirchenbuchführung der Kirchengemeinden und Unterstützung bei Sonderauswertungen aus dem Meldewesen
    2. Erfassung der Kirchenaustritte im elektronisch unterstützten Kirchenbuch
    3. Unterstützung bei der Kirchenvorstandswahl bei der Organisation, Controlling Fristeneinhaltung sowie alle Eingaben im Wahlmodul
  6. Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik (§ 3 Absatz 2 Nummer 7)
    Unterstützung und Beratung der Anwendenden von Fachanwendungen
  7. Regionale Diakonische Werke (§ 3 Absatz 2 Nummer 8)
    1. Mitwirkung bei der Verhandlung, dem Abschluss und der Durchführung von Leistungsvereinbarungen
    2. Beantragung und Abrechnung von Drittmitteln und Erstellung von Verwendungsnachweisen
    3. Unterstützung bei der Erstellung oder Änderung von Satzungen
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§ 2 Inkrafttreten

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.