.Ordnung des Forums Bildung und Gesellschaft
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Ordnung des Forums Bildung und Gesellschaft
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
Vom 16. Dezember 2025
Das Landeskirchenamt hat gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (KABl. S. 19) die folgende Ordnung beschlossen:
####§ 1
Einrichtung
(
1
)
1 Für die Handlungsfelder Akademiearbeit, kirchliche Dienste in der Arbeitswelt und Erwachsenenbildung richtet die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck das Forum Bildung und Gesellschaft ein. 2 Das Forum Bildung und Gesellschaft ist eine unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
(
2
)
Es kooperiert und vernetzt sich mit anderen Akteuren innerhalb der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, anderer Kirchen und der Gesellschaft.
#§ 2
Aufgaben
(
1
)
1 Das Forum Bildung und Gesellschaft ist ein zentraler Ort innerhalb der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, an dem Diskurse über gesellschaftlich relevante Fragen stattfinden und religiöse und politische Bildungsveranstaltungen vorrangig für Erwachsene konzipiert und durchgeführt werden. 2 Sie richten sich an Menschen unterschiedlicher religiöser, weltanschaulicher und sozialer Herkunft, um sie dabei zu unterstützen, ihr persönliches Leben, ihre Spiritualität, ihre berufliche Existenz und ihre soziale Teilhabe an Kirche und Gesellschaft zu gestalten.
(
2
)
1 Zentrale Aufgaben des Forums Bildung und Gesellschaft sind Fort- und Weiterbildung, Beratung und Service. 2 Die verschiedenen Handlungsfelder nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Akzentuierung, Schwerpunktsetzung und für unterschiedliche Zielgruppen wahr. 3 Die Aufgaben werden in unterschiedlichen Regionen, insbesondere Hofgeismar, Kassel und Hanau umgesetzt.
#§ 3
Leitung und Studienleitungen
(
1
)
1 Das Landeskirchenamt beruft auf Vorschlag der Dezernentin oder des Dezernenten für Bildung eine Person zur Leitung des Forums Bildung und Gesellschaft. 2 Die Leitung vertritt das Forum Bildung und Gesellschaft nach außen und trägt die Gesamtverantwortung.
(
2
)
Die Mitarbeitenden, die die Aufgaben nach § 2 Absatz 2 verantwortlich wahrnehmen, tragen die Bezeichnung „Studienleiterin“ oder „Studienleiter“.
(
3
)
1 Für jedes Handlungsfeld wird von der Dezernentin oder dem Dezernenten für Bildung im Benehmen mit der Leitung eine Sprecherin oder ein Sprecher für die Dauer von vier Jahren benannt. 2 Eine erneute Benennung ist möglich.
(
4
)
1 Die Leitung ist dienst- und fachvorgesetzte Person der Mitarbeitenden des Forums Bildung und Gesellschaft. 2 Sie stimmt sich in fachlichen Fragen mit den Sprecherinnen und Sprechern der Handlungsfelder ab (Konferenz der Sprecherinnen und Sprecher).
#§ 4
Studienleitungskollegium
(
1
)
Die Leitung und die Studienleitungen bilden gemeinsam das Studienleitungskollegium und beraten regelmäßig über grundsätzliche Fragen der Bildungsarbeit, insbesondere die Programmgestaltung.
(
2
)
1 Zusätzlich können Teilkonferenzen gebildet werden. 2 Diese werden von einer der Sprecherinnen oder Sprecher geleitet.
#§ 5
Fachbeirat
1 Die Arbeit des Forums Bildung und Gesellschaft wird durch einen Fachbeirat von bis zu zwölf sachkundigen Personen begleitet. 2 Dieser wird auf Vorschlag der Konferenz der Sprecherinnen und Sprecher für die Dauer von vier Jahren von der Dezernentin oder dem Dezernenten für Bildung berufen. 3 Erneute Berufung ist zulässig. 4 Er gibt inhaltliche Impulse zur Arbeit des Forums Bildung und Gesellschaft.
#§ 6
Geschäftsordnung
Das Nähere zu Leitung und Studienleitungen (§§ 3 bis 5) regelt eine Geschäftsordnung, die von der Dezernentin oder dem Dezernenten für Bildung erlassen wird.
#§ 7
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.