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Grafik

Landessynode

Nr. 1Schlusstermin für die Einreichung von Anträgen aus den Kreissynoden an die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
(Tagung vom 23. bis 25. April 2026)

Die neunte Tagung der 14. Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck findet vom 23. bis 25. April 2026 statt.
Damit Anträge der Kreissynoden auf die Tagesordnung gesetzt werden können, sind diese nach § 30 Absatz 1 der Geschäftsordnung für die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 5. Mai 2022 (KABl. S. 158) spätestens sechs Wochen vor Beginn der Tagung dem Synodalvorstand einzureichen und schriftlich zu begründen.
Der Schlusstermin für die Einreichung der Anträge ist
Donnerstag, 12. März 2026.
Kassel, den 15. Januar 2026
Präses der Landessynode
Dr. Michael Schneider

Kirchengesetze / Verordnungen / Andere Normen

Nr. 2Haushaltsgesetz
zur Änderung des Haushaltsgesetzes über die Feststellung des
Haushaltsplanes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
(Nachtragshaushaltsplan 2025)

Vom 26. November 2025

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat das folgende Haushaltsgesetz beschlossen:
####

§ 1

Das Haushaltsgesetz für die Jahre 2024 und 2025 vom 29. November 2023 (KABl. 2024 S. 9 Nr. 3) wird für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt geändert:
  1. § 1 wird wie folgt geändert:

    im ERGEBNISHAUSHALT
    Haushaltsjahr 2025
    Die Summe der Erträge und Aufwendungen von bisher
    302.087.000,00 Euro
    erhöht sich um
    6.458.000,00 Euro
    auf nunmehr
    308.545.000,00 Euro
    im INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSHAUSHALT
    Haushaltsjahr 2025
    Die Summe der Erträge und Aufwendungen von bisher
    73.200,00 Euro
    erhöht sich um
    494.700,00 Euro
    auf nunmehr
    567.900,00 Euro

  2. § 3 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
    Das Budget zur Förderung des Betriebs von Tageseinrichtungen für Kinder für das Haushaltsjahr 2025 wird nach § 12 FZuwVO wie folgt festgesetzt:
    Haushaltsjahr 2025
    Das Budget von bisher
    7.500.000,00 Euro
    erhöht sich um
    1.000.000,00 Euro
    auf nunmehr
    8.500.000,00 Euro
#

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Das vorstehende Haushaltsgesetz wird hiermit verkündet.
Kassel, den 22. Dezember 2025
Dr. Hofmann
Bischöfin

Nachtragshaushaltsplan 2025 der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Ergebnishaushalt

Planung 2025
alt
in Euro
Planung 2025
neu
in Euro
Differenz
in Euro
Einzelplan 0 – Allgemeine Kirchliche Dienste
0511
Gemeindeentwicklung
I. Erträge
-106.100,00
-106.100,00
0,00
II. Aufwendungen
2.634.600,00
2.674.300,00
39.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
2.528.500,00
2.568.200,00
39.700,00
Zwischensumme Einzelplan 0
Allgemeine Kirchliche Dienste
I. Erträge
-106.100,00
-106.100,00
0,00
II. Aufwendungen
2.634.600,00
2.674.300,00
39.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
(Budget)
2.528.500,00
2.568.200,00
39.700,00
Einzelplan 1 – Besondere Kirchliche Dienste
1400
Örtliche/regionale Sonderseelsorge
I. Erträge
-97.300,00
-96.800,00
500,00
II. Aufwendungen
212.900,00
197.500,00
-15.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
115.600,00
100.700,00
-14.900,00
Zwischensumme Einzelplan 1
Besondere Kirchliche Dienste
I. Erträge
-97.300,00
-96.800,00
500,00
II. Aufwendungen
212.900,00
197.500,00
-15.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
(Budget)
115.600,00
100.700,00
-14.900,00
Einzelplan 2 – Kirchliche Sozialarbeit
2140
Diakonische Einrichtungen
I. Erträge
-205.500,00
-12.000,00
193.500,00
II. Aufwendungen
915.300,00
676.800,00
-238.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
709.800,00
664.800,00
-45.000,00
2145
Diakonie in den Kirchenkreisen
I. Erträge
0,00
0,00
0,00
II. Aufwendungen
751.900,00
620.100,00
-131.800,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
751.900,00
620.100,00
-131.800,00
2150
Diakoniezuweisungen
I. Erträge
-12.000,00
-12.000,00
0,00
II. Aufwendungen
10.676.000,00
11.676.000,00
1.000.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
10.664.000,00
11.664.000,00
1.000.000,00
2180
Einrichtung Aus- und Fortbildung
I. Erträge
0,00
0,00
0,00
II. Aufwendungen
1.628.000,00
2.018.000,00
390.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
1.628.000,00
2.018.000,00
390.000,00
2994
Klimaschutz
I. Erträge
0,00
0,00
0,00
II. Aufwendungen
100.000,00
20.000,00
-80.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
100.000,00
20.000,00
-80.000,00
Zwischensumme Einzelplan 2
Kirchliche Sozialarbeit
I. Erträge
-217.500,00
-24.000,00
193.500,00
II. Aufwendungen
14.071.200,00
15.010.900,00
939.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
(Budget)
13.853.700,00
14.986.900,00
1.133.200,00
Einzelplan 3 – Ökumene, Weltmission, Entwicklungshilfe
3330
Ökumenische Beziehungen und Projekte
I. Erträge
-1.419.100,00
-1.419.100,00
0,00
II. Aufwendungen
1.868.700,00
1.809.200,00
-59.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
449.600,00
390.100,00
-59.500,00
3510
Kirchlicher Entwicklungsdienst
I. Erträge
0,00
0,00
0,00
II. Aufwendungen
2.658.400,00
2.615.900,00
-42.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
2.658.400,00
2.615.900,00
-42.500,00
3810
Missionswerke
I. Erträge
0,00
0,00
0,00
II. Aufwendungen
266.600,00
245.600,00
-21.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
266.600,00
245.600,00
-21.000,00
3860
Zentrum Oekumene
I. Erträge
0,00
0,00
0,00
II. Aufwendungen
858.000,00
778.000,00
-80.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
858.000,00
778.000,00
-80.000,00
Zwischensumme Einzelplan 3
Ökumene, Weltmission, Entwicklungs-
hilfe
I. Erträge
-1.419.100,00
-1.419.100,00
0,00
II. Aufwendungen
5.651.700,00
5.448.700,00
-203.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
(Budget)
4.232.600,00
4.029.600,00
-203.000,00
Einzelplan 5 – Bildungswesen und Wissenschaft
5210
Erwachsenenbildung in den Regionen
I. Erträge
-230.000,00
-230.000,00
0,00
II. Aufwendungen
509.700,00
465.200,00
-44.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
279.700,00
235.200,00
-44.500,00
5211
Erwachsenenarbeit, Kinder- und Jugendarbeit und Wirtschaft, Arbeit und Soziales
I. Erträge
-476.600,00
-476.600,00
0,00
II. Aufwendungen
3.480.500,00
3.226.600,00
-253.900,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
3.003.900,00
2.750.000,00
-253.900,00
5420
Institut der EKD für Kirchenbau
I. Erträge
0,00
0,00
0,00
II. Aufwendungen
68.000,00
0,00
-68.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
68.000,00
0,00
-68.000,00
Zwischensumme Einzelplan 5
Bildungswesen und Wissenschaft
I. Erträge
-706.600,00
-706.600,00
0,00
II. Aufwendungen
4.058.200,00
3.691.800,00
-366.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
(Budget)
3.351.600,00
2.985.200,00
-366.400,00
Einzelplan 7 – Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz
7400
Synodale und andere Ausschüsse sowie Reformprozess
I. Erträge
-24.000,00
-24.000,00
0,00
II. Aufwendungen
425.900,00
564.500,00
138.600,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
401.900,00
540.500,00
138.600,00
7600
Landeskirchenamt/Gesamtkirchliche
Aufgaben
I. Erträge
-1.185.000,00
-1.185.000,00
0,00
II. Aufwendungen
18.591.200,00
18.863.200,00
272.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
17.406.200,00
17.678.200,00
272.000,00
Zwischensumme Einzelplan 7
Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz
I. Erträge
-1.209.000,00
-1.209.000,00
0,00
II. Aufwendungen
19.017.100,00
19.427.700,00
410.600,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
(Budget)
17.808.100,00
18.218.700,00
410.600,00
Einzelplan 8 – Verwaltung des allgemeinen Finanzvermögens und des Sondervermögens
8300
Geldanlagen/Darlehen
I. Erträge
-2.500.000,00
-4.000.000,00
-1.500.000,00
II. Aufwendungen
100.000,00
100.000,00
0,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
-2.400.000,00
-3.900.000,00
-1.500.000,00
Zwischensumme Einzelplan 8
Verwaltung des allgemeinen Finanz-
vermögens und des Sondervermögens
I. Erträge
-2.500.000,00
-4.000.000,00
-1.500.000,00
II. Aufwendungen
100.000,00
100.000,00
0,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
(Budget)
-2.400.000,00
-3.900.000,00
-1.500.000,00
Einzelplan 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft
9220
Zuweisungen für unvorhergesehene kirchliche Aufgaben, landeskirchliche
Projekte, Finanzsoftwaresupport,
Spendenwesen
I. Erträge
0,00
0,00
0,00
II. Aufwendungen
1.168.300,00
1.112.100,00
-56.200,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
1.168.300,00
1.112.100,00
-56.200,00
9240
Staatsleistungen
I. Erträge
-34.527.000,00
-36.227.000,00
-1.700.000,00
II. Aufwendungen
0,00
0,00
0,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
-34.527.000,00
-36.227.000,00
-1.700.000,00
9500
Versorgung
I. Erträge
-30.100.000,00
-31.100.000,00
-1.000.000,00
II. Aufwendungen
70.530.000,00
76.839.000,00
6.309.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
40.430.000,00
45.739.000,00
5.309.000,00
9900
Kirchensteuern
I. a) Erträge aus laufender Kirchensteuer
-206.200.000,00
-211.000.000,00
-4.800.000,00
I. b) Entnahme aus Kirchensteuerschwankungsreserve
-2.348.000,00
0,00
2.348.000,00
II. Aufwendungen
16.400.000,00
15.800.000,00
-600.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
-192.148.000,00
-195.200.000,00
-3.052.000,00
Zwischensumme Einzelplan 9
Allgemeine Finanzwirtschaft
I. Erträge
-273.175.000,00
-278.327.000,00
-5.152.000,00
II. Aufwendungen
88.098.300,00
93.751.100,00
5.652.800,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
(Budget)
-185.076.700,00
-184.575.900,00
500.800,00
Planung 2025
alt
in Euro
Planung 2025
neu
in Euro
Differenz
in Euro
Gesamtplan Ergebnishaushalt
I. Erträge
-302.087.000,00
-308.545.000,00
-6.458.000,00
II. Aufwendungen
302.087.000,00
308.545.000,00
6.458.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
(Budget)
0,00
0,00
0,00

Investitions- und Finanzierungshaushalt

Planung 2025 alt
in Euro
Planung 2025 neu
in Euro
Differenz
in Euro
Vilmarhaus Marburg
Erneuerung der Warmwasserbereitung
B8100 53 002
I. Erträge
0,00
-150.000,00
-150.000,00
II. Aufwendungen
0,00
150.000,00
150.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
0,00
0,00
0,00
Haus der Kirche
Erneuerung Brandmeldeanlage
B8100 70
I. Erträge
0,00
-140.000,00
-140.000,00
II. Aufwendungen
0,00
140.000,00
140.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
0,00
0,00
0,00
Kirchenmusikakademie Schlüchtern
Anschaffung von Ausstattungsgegen-
ständen
0200 01 0000
I. Erträge
0,00
-198.000,00
-198.000,00
II. Aufwendungen
0,00
198.000,00
198.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
0,00
0,00
0,00
Landeskirchenamt
Organisation und Dienstbetrieb
7600 03 0000
I. Erträge
0,00
-6.700,00
-6.700,00
II. Aufwendungen
0,00
6.700,00
6.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
0,00
0,00
0,00
Summe Investitions- und Finanzierungshaushalt
I. Erträge
0,00
-494.700,00
-494.700,00
II. Aufwendungen
0,00
494.700,00
494.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
0,00
0,00
0,00
Gesamtplan Investitions- und Finanzierungshaushalt
I. Erträge
-73.200,00
-567.900,00
-494.700,00
II. Aufwendungen
73.200,00
567.900,00
494.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen
0,00
0,00
0,00

Nr. 3Haushaltsgesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Vom 26. November 2025

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat das folgende Haushaltsgesetz beschlossen:
####

§ 1

Der Doppelhaushaltsplan der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird
Haushaltsjahr 2026
Haushaltsjahr 2027
  1. im ERGEBNISHAUSHALT
    in den Erträgen auf
    305.522.400,00 €
    302.817.000,00 €
    in den Aufwendungen auf
    305.522.400,00 €
    302.817.000,00 €

  2. im INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSHAUSHALT
    in den Erträgen auf
    738.700,00 €
    324.000,00 €
    in den Aufwendungen auf
    738.700,00 €
    324.000,00 €
    festgesetzt.
#

§ 2

Das Aufkommen aus der Landeskirchensteuer steht gemäß § 3 der Kirchensteuerordnung den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche gemeinsam zu. Die Kirchengemeinden und Kirchenkreise erhalten Finanzzuweisungen aus der Landeskirchensteuer nach Maßgabe der Finanzzuweisungsverordnung (FZuwVO) vom 26. Februar 2021 (KABl. S. 35).
#

§ 3

(1) Für die Grundzuweisung an Kirchengemeinden wird der Zuweisungsbetrag pro Gemeindeglied nach § 3 FZuwVO festgesetzt auf
27,18 €.
(2) Für die Grundzuweisung an Kirchenkreise wird der Zuweisungsbetrag pro Gemeindeglied nach § 4 Absatz 1 FZuwVO festgesetzt auf
18,58 €.
(3) Die Höhe der Gesamtzuweisung für Bauunterhaltung an Kirchenkreise wird nach § 7 Absatz 1 FZuwVO je Haushaltsjahr festgesetzt auf
12.285.000,00 €.
(4) Das Budget für den Betrieb der regionalen Diakonischen Werke wird nach § 11 FZuwVO
für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt auf
2.951.000,00 €
und für das Haushaltsjahr 2027 festgesetzt auf
2.796.000,00 €.
(5) Das Budget zur Förderung des Betriebs von Tageseinrichtungen für Kinder wird nach § 12 FZuwVO
für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt auf
8.670.000,00 €
und für das Haushaltsjahr 2027 festgesetzt auf
5.120.000,00 €.
#

§ 4

Der Rat der Landeskirche wird ermächtigt, bei unabweisbarem Bedarf Änderungen des Stellenplans zu beschließen. Damit gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan als entsprechend geändert.
#

§ 5

Über die Ergebnisverwendung wird im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses entschieden.
#

§ 6

( 1 ) Das Landeskirchenamt wird ermächtigt, Kassenkredite zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel bis zur Höhe von 7,5 Mio. Euro aufzunehmen.
( 2 ) Zur Deckung von Ausgaben für investive Maßnahmen wird das Landeskirchenamt ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. Euro aufzunehmen.
#

§ 7

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 und, soweit es Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2027 betrifft, am 1. Januar 2027 in Kraft.
#

Vorstehendes Haushaltsgesetz wird hiermit verkündet.
Kassel, den 22. Dezember 2025
Dr. Hofmann
Bischöfin

Doppelhaushaltsplan 2026 und 2027 der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Ergebnishaushalt

Planung 2026
in Euro
Planung 2027
in Euro
Einzelplan 0 – Allgemeine Kirchliche Dienste
0110
Gottesdienst
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
15.000,00
15.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
15.000,00
15.000,00
0200
Kirchenmusik
I. Erträge
-348.400,00
-349.400,00
II. Aufwendungen
5.189.100,00
5.320.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
4.840.700,00
4.971.000,00
0410
Religionsunterricht und Schulseelsorge
I. Erträge
-3.703.000,00
-3.703.000,00
II. Aufwendungen
4.669.700,00
4.668.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
966.700,00
965.700,00
0420
Medienzentrale
I. Erträge
-52.000,00
-52.000,00
II. Aufwendungen
220.500,00
225.600,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
168.500,00
173.600,00
0480
Pädagogisch-Theologisches Institut
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
61.000,00
61.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
61.000,00
61.000,00
0481
Religionspädagogisches Institut Marburg
I. Erträge
-1.869.400,00
-1.879.600,00
II. Aufwendungen
2.724.200,00
2.739.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
854.800,00
859.800,00
0510
Gemeindepfarrdienst
I. Erträge
-2.100.000,00
-2.100.000,00
II. Aufwendungen
38.508.600,00
38.708.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
36.408.600,00
36.608.400,00
0511
Gemeindeentwicklung
I. Erträge
-89.900,00
-456.800,00
II. Aufwendungen
2.051.500,00
1.324.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
1.961.600,00
867.200,00
0540
Pastoralpsychologischer Dienst
I. Erträge
-1.500,00
-1.500,00
II. Aufwendungen
320.100,00
319.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
318.600,00
318.000,00
0610
Theologische Nachwuchsgewinnung
I. Erträge
-42.000,00
0,00
II. Aufwendungen
175.000,00
133.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
133.000,00
133.000,00
0620
Theologiestudium
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
161.200,00
143.200,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
161.200,00
143.200,00
0621
Studienhäuser Marburg und Kassel
I. Erträge
-1.700,00
-1.700,00
II. Aufwendungen
244.100,00
255.900,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
242.400,00
254.200,00
0622
Hans-von-Soden-Institut
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
87.500,00
49.100,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
87.500,00
49.100,00
0630 und 0680
Aus- und Fortbildungsdienst
(u. a. Ev. Studienseminar u. Theol. Prüfung)
I. Erträge
-30.000,00
-30.000,00
II. Aufwendungen
2.733.300,00
2.465.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
2.703.300,00
2.435.000,00
Zwischensumme Einzelplan 0
Allgemeine Kirchliche Dienste
I. Erträge
-8.237.900,00
-8.574.000,00
II. Aufwendungen
57.160.800,00
56.428.200,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
48.922.900,00
47.854.200,00
Einzelplan 1 – Besondere Kirchliche Dienste
1160
Freizeitheime
I. Erträge
-458.600,00
-458.600,00
II. Aufwendungen
458.600,00
458.600,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
0,00
0,00
1190
Kirchliche Jugendarbeit
I. Erträge
-45.000,00
-45.000,00
II. Aufwendungen
145.400,00
145.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
100.400,00
100.400,00
1200
Studentenpfarrämter
I. Erträge
-70.500,00
-70.500,00
II. Aufwendungen
431.200,00
424.900,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
360.700,00
354.400,00
1230
Vilmarhaus Marburg
I. Erträge
-445.000,00
-455.000,00
II. Aufwendungen
445.000,00
455.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
0,00
0,00
1400
Örtliche/regionale Sonderseelsorge
I. Erträge
-85.400,00
-85.600,00
II. Aufwendungen
184.200,00
183.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
98.800,00
97.800,00
1410
Klinikseelsorge
I. Erträge
-103.100,00
-103.100,00
II. Aufwendungen
1.360.800,00
1.345.600,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
1.257.700,00
1.242.500,00
1420
Seelsorge Sprach- und Gehörgeschädigte
I. Erträge
-2.500,00
-2.500,00
II. Aufwendungen
249.900,00
253.100,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
247.400,00
250.600,00
1520
Polizei- und Notfallseelsorge
I. Erträge
-8.000,00
-8.000,00
II. Aufwendungen
277.800,00
278.900,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
269.800,00
270.900,00
1800
Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
452.000,00
445.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
452.000,00
445.000,00
1910
Arbeitsstelle Migration
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
95.600,00
7.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
95.600,00
7.700,00
1930
Ausländerbetreuung/Int. Treffpunkt Kassel
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
50.100,00
25.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
50.100,00
25.000,00
1970
Gefängnisseelsorge
I. Erträge
-308.600,00
-311.000,00
II. Aufwendungen
331.800,00
326.200,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
23.200,00
15.200,00
Zwischensumme Einzelplan 1
Besondere Kirchliche Dienste
I. Erträge
-1.526.700,00
-1.539.300,00
II. Aufwendungen
4.482.400,00
4.348.800,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
2.955.700,00
2.809.500,00
Einzelplan 2 – Kirchliche Sozialarbeit
2120
Diakonie Hessen
I. Erträge
-73.500,00
-75.600,00
II. Aufwendungen
3.807.100,00
3.689.800,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
3.733.600,00
3.614.200,00
2140
Diakonische Einrichtungen
I. Erträge
-12.000,00
-12.000,00
II. Aufwendungen
690.600,00
667.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
678.600,00
655.700,00
2145
Diakonie in den Kirchenkreisen
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
774.500,00
769.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
774.500,00
769.700,00
2150
Diakoniezuweisungen
I. Erträge
-164.000,00
-264.000,00
II. Aufwendungen
11.791.000,00
8.186.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
11.627.000,00
7.922.000,00
2169
Telefonseelsorge
I. Erträge
-129.500,00
-129.500,00
II. Aufwendungen
416.500,00
417.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
287.000,00
288.000,00
2180
Einrichtung Aus- und Fortbildung
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
1.918.000,00
1.948.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
1.918.000,00
1.948.000,00
2210
Fachberatung Evangelischer Tages-
einrichtungen für Kinder
I. Erträge
-405.800,00
-405.800,00
II. Aufwendungen
973.700,00
1.027.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
567.900,00
621.900,00
2340
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
I. Erträge
-7.500,00
0,00
II. Aufwendungen
105.000,00
70.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
97.500,00
70.000,00
2960
Flüchtlingssozialarbeit
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
35.500,00
35.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
35.500,00
35.500,00
2994
Klimaschutz
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
151.600,00
152.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
151.600,00
152.000,00
Zwischensumme Einzelplan 2
Kirchliche Sozialarbeit
I. Erträge
-792.300,00
-886.900,00
II. Aufwendungen
20.663.500,00
16.963.900,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
19.871.200,00
16.077.000,00
Einzelplan 3 – Ökumene, Weltmission, Entwicklungshilfe
3110
Catholica, Diaspora, Konfess. Bünde
I. Erträge
-1.500,00
-1.500,00
II. Aufwendungen
140.500,00
91.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
139.000,00
89.900,00
3330
Ökumenische Beziehungen und Projekte
I. Erträge
-637.200,00
-602.600,00
II. Aufwendungen
1.089.600,00
951.900,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
452.400,00
349.300,00
3510
Kirchlicher Entwicklungsdienst
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
2.543.100,00
2.498.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
2.543.100,00
2.498.500,00
3810
Missionswerke
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
207.700,00
163.300,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
207.700,00
163.300,00
3860
Zentrum Oekumene
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
840.000,00
840.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
840.000,00
840.000,00
3880
Bibelgesellschaften
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
4.000,00
3.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
4.000,00
3.500,00
Zwischensumme Einzelplan 3
Ökumene, Weltmission, Entwicklungshilfe
I. Erträge
-638.700,00
-604.100,00
II. Aufwendungen
4.824.900,00
4.548.600,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
4.186.200,00
3.944.500,00
Einzelplan 4 – Öffentlichkeitsarbeit
4210
Kommunikation
I. Erträge
-86.300,00
-86.300,00
II. Aufwendungen
2.245.800,00
2.291.600,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
2.159.500,00
2.205.300,00
Zwischensumme Einzelplan 4
Öffentlichkeitsarbeit
I. Erträge
-86.300,00
-86.300,00
II. Aufwendungen
2.245.800,00
2.291.600,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
2.159.500,00
2.205.300,00
Einzelplan 5 – Bildungswesen und Wissenschaft
5110
Schulen
I. Erträge
-7.742.200,00
-7.994.500,00
II. Aufwendungen
7.742.200,00
7.994.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
0,00
0,00
5200
Forum Bildung
I. Erträge
-209.500,00
-209.500,00
II. Aufwendungen
1.448.100,00
1.387.900,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
1.238.600,00
1.178.400,00
5210
Erwachsenenbildung in den Regionen
I. Erträge
-220.000,00
-220.000,00
II. Aufwendungen
538.800,00
541.200,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
318.800,00
321.200,00
5211
Kinder- und Jugendarbeit sowie
Fachstelle Engagementförderung
I. Erträge
-143.000,00
-117.500,00
II. Aufwendungen
1.733.700,00
1.713.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
1.590.700,00
1.595.900,00
5220
Ev. Akademie Hofgeismar
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
628.000,00
569.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
628.000,00
569.000,00
5221
Ev. Tagungsstätte Hofgeismar und Zentrale
Verwaltungsstelle Gesundbrunnen Hofgeismar
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
229.300,00
232.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
229.300,00
232.700,00
5230
Familienbildungsstätten
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
242.600,00
242.600,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
242.600,00
242.600,00
5410
Kirche und Kunst
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
7.000,00
7.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
7.000,00
7.000,00
5790
Wissenschaftliche Einrichtungen,
Kirchengeschichte und Mitgliedschaften
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
30.000,00
30.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
30.000,00
30.000,00
Zwischensumme Einzelplan 5
Bildungswesen und Wissenschaft
I. Erträge
-8.314.700,00
-8.541.500,00
II. Aufwendungen
12.599.700,00
12.718.300,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
4.285.000,00
4.176.800,00
Einzelplan 7 – Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz
7110
Landessynode
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
152.400,00
132.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
152.400,00
132.400,00
7210
Rat der Landeskirche
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
14.000,00
14.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
14.000,00
14.000,00
7400
Synodale und andere Ausschüsse sowie
Reformprozess
I. Erträge
-20.000,00
-20.000,00
II. Aufwendungen
560.700,00
440.400,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
540.700,00
420.400,00
7600
Landeskirchenamt/Gesamtkirchliche Aufgaben
I. Erträge
-1.206.300,00
-1.236.300,00
II. Aufwendungen
21.527.200,00
22.079.300,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
20.320.900,00
20.843.000,00
7625
Archiv der Landeskirche
I. Erträge
-12.000,00
-12.000,00
II. Aufwendungen
395.800,00
383.200,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
383.800,00
371.200,00
7640
Kirchliche Dienste (Arbeitsrechtl. Kommission, Landeskirchl. Mitarbeitervertretung, Freistellung gem. MVG)
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
1.816.900,00
1.862.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
1.816.900,00
1.862.700,00
7650
Sprengelkassen
I. Erträge
-45.800,00
-45.800,00
II. Aufwendungen
447.700,00
450.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
401.900,00
404.900,00
7690
Beauftragte am Sitz der Landesregierungen
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
173.000,00
186.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
173.000,00
186.000,00
7710
Amt für Revision
I. Erträge
-360.000,00
-360.000,00
II. Aufwendungen
1.252.000,00
1.252.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
892.000,00
892.000,00
7831
Kirchliche Gerichtsbarkeit
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
5.000,00
5.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
5.000,00
5.000,00
7910
Beauftragte für den Datenschutz
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
175.000,00
179.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
175.000,00
179.000,00
7920
Gleichstellungsbeauftragung
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
4.500,00
4.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
4.500,00
4.500,00
7930
Digitalisierungsbeauftragung
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
186.500,00
197.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
186.500,00
197.000,00
7940
Arbeitssicherheit
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
320.300,00
326.300,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
320.300,00
326.300,00
Zwischensumme Einzelplan 7
Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz
I. Erträge
-1.644.100,00
-1.674.100,00
II. Aufwendungen
27.031.000,00
27.512.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
25.386.900,00
25.838.400,00
Einzelplan 8 – Verwaltung des allgemeinen Finanzvermögens und des Sondervermögens
8100
Wohn- und Geschäftsgrundstücke
I. Erträge
-593.900,00
-593.900,00
II. Aufwendungen
1.624.800,00
1.624.800,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
1.030.900,00
1.030.900,00
8150
Zuweisung Gebäudemanagement
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
20.585.000,00
20.585.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
20.585.000,00
20.585.000,00
8200
Komplementär-/Sondermittel Bau
I. Erträge
-68.000,00
-66.600,00
II. Aufwendungen
466.200,00
348.700,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
398.200,00
282.100,00
8300
Geldanlagen/Darlehen
I. Erträge
-4.000.000,00
-4.000.000,00
II. Aufwendungen
100.000,00
100.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
-3.900.000,00
-3.900.000,00
8430
Patronat/Baulast
I. Erträge
-100.000,00
-100.000,00
II. Aufwendungen
1.000.000,00
1.000.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
900.000,00
900.000,00
Zwischensumme Einzelplan 8
Verwaltung des allgemeinen Finanzvermögens und des Sondervermögens
I. Erträge
-4.761.900,00
-4.760.500,00
II. Aufwendungen
23.776.000,00
23.658.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
19.014.100,00
18.898.000,00
Einzelplan 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft
9150
Gemeindegliederbezogene Grundzuweisungen, KKA-Zuweisungen und Notzuweisungen
I. Entnahme aus Budgetrücklage ehem. gmdl. Teil
-957.000,00
-957.000,00
II. Aufwendungen
39.200.000,00
39.200.000,00
III. SALDO Entnahme-Aufwendungen (Budget)
38.243.000,00
38.243.000,00
9210
Umlagen an die EKD
I. Erträge
0,00
0,00
II. Aufwendungen
7.325.000,00
6.625.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
7.325.000,00
6.625.000,00
9220
Zuweisungen für unvorhergesehene kirchliche
Aufgaben, landeskirchliche Projekte,
Finanzsoftwaresupport, Spendenwesen
I. Erträge
-100.000,00
-100.000,00
II. Aufwendungen
1.158.200,00
1.166.100,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
1.058.200,00
1.066.100,00
9240
Staatsleistungen
I. Erträge
-38.180.000,00
-38.180.000,00
II. Aufwendungen
0,00
0,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
-38.180.000,00
-38.180.000,00
9410
Sammelversicherungen
I. Erträge
-16.500,00
-17.000,00
II. Aufwendungen
3.510.000,00
3.610.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
3.493.500,00
3.593.000,00
9500
Versorgung
I. Erträge
-31.104.300,00
-31.204.300,00
II. Aufwendungen
78.833.100,00
80.833.500,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
47.728.800,00
49.629.200,00
9730
Beihilfen
I. Erträge
-260.000,00
-260.000,00
II. Aufwendungen
2.960.000,00
2.960.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
2.700.000,00
2.700.000,00
9741
Baurücklage I
I. Entnahme
0,00
0,00
II. Zuführung
750.000,00
750.000,00
III. SALDO Entnahme-Zuführung
750.000,00
750.000,00
9742
Baurücklage II Schönheitsreparaturen
I. Erträge
-2.000,00
-2.000,00
II. Zuführung
2.000,00
2.000,00
III. SALDO Erträge-Zuführung
0,00
0,00
9900
Kirchensteuern
I. a) Erträge aus laufender Kirchensteuer
-207.900.000,00
-203.700.000,00
I. b) Entnahme aus Kirchensteuerschwankungsreserve
-1.000.000,00
-1.730.000,00
II. Aufwendungen
19.000.000,00
19.200.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
-189.900.000,00
-186.230.000,00
Zwischensumme Einzelplan 9
Allgemeine Finanzwirtschaft
I. Erträge
-279.519.800,00
-276.150.300,00
II. Aufwendungen
152.738.300,00
154.346.600,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
-126.781.500,00
-121.803.700,00
Gesamtplan Ergebnishaushalt
I. Erträge
-305.522.400,00
-302.817.000,00
II. Aufwendungen
305.522.400,00
302.817.000,00
III. SALDO Erträge-Aufwendungen (Budget)
0,00
0,00

Investitions- und Finanzierungshaushalt

Planjahr 2026
Abrechnungsobjekt
Bezeichnung
Investitionsbetrag
in Euro
0200 02
Posaunenarbeit
16.000,00
0420 00 0000
Ev. Medienzentrale
4.800,00
5221 00 0000
Tagungsstätte Hofgeismar
45.500,00
5221 00 0000
Tagungsstätte Hofgeismar
8.500,00
5221 00 0000
Tagungsstätte Hofgeismar
1.900,00
5221 00 0000
Tagungsstätte Hofgeismar
9.000,00
5221 00 0000
Zentrale Verwaltungsstelle Hofgeismar
3.000,00
B8100 70
Haus der Kirche - Austausch der Gebäudeautomation
(Regelungstechnik)
490.000,00
B8100 70
Haus der Kirche - Energetische und technische Sanierung der Beleuchtung
160.000,00
Gesamtvolumen des Investitions- und Finanzierungshaushaltes 2026:
738.700,00
Planjahr 2027
Abrechnungsobjekt
Bezeichnung
Investitionsbetrag
in Euro
5221 00 0000
Tagungsstätte Hofgeismar
5.500,00
5221 00 0000
Tagungsstätte Hofgeismar
5.500,00
5221 00 0000
Tagungsstätte Hofgeismar
1.000,00
5221 00 0000
Zentrale Verwaltungsstelle Hofgeismar
3.000,00
7600 03 0106
Landeskirchenamt - Organisation und Dienstbetrieb -
Fuhrpark Selbstfahrer 1
39.000,00
B8100 70
Haus der Kirche - Parkdecksanierung 2. Bauabschnitt (inkl. Oberflächensanierung)
270.000,00
Gesamtvolumen des Investitions- und Finanzierungshaushaltes 2027:
324.000,00

Nr. 4Ordnung des Forums Bildung und Gesellschaft
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vom 16. Dezember 2025

Das Landeskirchenamt hat gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (KABl. S. 19) die folgende Ordnung beschlossen:
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§ 1 Einrichtung

( 1 ) Für die Handlungsfelder Akademiearbeit, kirchliche Dienste in der Arbeitswelt und Erwachsenenbildung richtet die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck das Forum Bildung und Gesellschaft ein. Das Forum Bildung und Gesellschaft ist eine unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
( 2 ) Es kooperiert und vernetzt sich mit anderen Akteuren innerhalb der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, anderer Kirchen und der Gesellschaft.
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§ 2 Aufgaben

( 1 ) Das Forum Bildung und Gesellschaft ist ein zentraler Ort innerhalb der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, an dem Diskurse über gesellschaftlich relevante Fragen stattfinden und religiöse und politische Bildungsveranstaltungen vorrangig für Erwachsene konzipiert und durchgeführt werden. Sie richten sich an Menschen unterschiedlicher religiöser, weltanschaulicher und sozialer Herkunft, um sie dabei zu unterstützen, ihr persönliches Leben, ihre Spiritualität, ihre berufliche Existenz und ihre soziale Teilhabe an Kirche und Gesellschaft zu gestalten.
( 2 ) Zentrale Aufgaben des Forums Bildung und Gesellschaft sind Fort- und Weiterbildung, Beratung und Service. Die verschiedenen Handlungsfelder nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Akzentuierung, Schwerpunktsetzung und für unterschiedliche Zielgruppen wahr. Die Aufgaben werden in unterschiedlichen Regionen, insbesondere Hofgeismar, Kassel und Hanau umgesetzt.
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§ 3 Leitung und Studienleitungen

( 1 ) Das Landeskirchenamt beruft auf Vorschlag der Dezernentin oder des Dezernenten für Bildung eine Person zur Leitung des Forums Bildung und Gesellschaft. Die Leitung vertritt das Forum Bildung und Gesellschaft nach außen und trägt die Gesamtverantwortung.
( 2 ) Die Mitarbeitenden, die die Aufgaben nach § 2 Absatz 2 verantwortlich wahrnehmen, tragen die Bezeichnung „Studienleiterin“ oder „Studienleiter“.
( 3 ) Für jedes Handlungsfeld wird von der Dezernentin oder dem Dezernenten für Bildung im Benehmen mit der Leitung eine Sprecherin oder ein Sprecher für die Dauer von vier Jahren benannt. Eine erneute Benennung ist möglich.
( 4 ) Die Leitung ist dienst- und fachvorgesetzte Person der Mitarbeitenden des Forums Bildung und Gesellschaft. Sie stimmt sich in fachlichen Fragen mit den Sprecherinnen und Sprechern der Handlungsfelder ab (Konferenz der Sprecherinnen und Sprecher).
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§ 4 Studienleitungskollegium

( 1 ) Die Leitung und die Studienleitungen bilden gemeinsam das Studienleitungskollegium und beraten regelmäßig über grundsätzliche Fragen der Bildungsarbeit, insbesondere die Programmgestaltung.
( 2 ) Zusätzlich können Teilkonferenzen gebildet werden. Diese werden von einer der Sprecherinnen oder Sprecher geleitet.
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§ 5 Fachbeirat

Die Arbeit des Forums Bildung und Gesellschaft wird durch einen Fachbeirat von bis zu zwölf sachkundigen Personen begleitet. Dieser wird auf Vorschlag der Konferenz der Sprecherinnen und Sprecher für die Dauer von vier Jahren von der Dezernentin oder dem Dezernenten für Bildung berufen. Erneute Berufung ist zulässig. Er gibt inhaltliche Impulse zur Arbeit des Forums Bildung und Gesellschaft.
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§ 6 Geschäftsordnung

Das Nähere zu Leitung und Studienleitungen (§§ 3 bis 5) regelt eine Geschäftsordnung, die von der Dezernentin oder dem Dezernenten für Bildung erlassen wird.
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§ 7 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Die vorstehende Ordnung wird hiermit veröffentlicht.
Kassel, den 16. Dezember 2025
Landeskirchenamt
Dr. Neebe
Oberlandeskirchenrätin

Satzungen

Nr. 5Änderung der Satzung des Kirchenkreises Hersfeld-Rotenburg

Die Kreissynode des Kirchenkreises Hersfeld-Rotenburg hat in ihrer Sitzung am 27. September 2025 die nachfolgende Änderung der Satzung gemäß Artikel 64 Absatz 5 der Grundordnung beschlossen.
Die Änderung der Satzung ist vom Rat der Landeskirche genehmigt worden und wird hiermit bekannt gemacht.
Kassel, den 16. Dezember 2025
Dr. Hofmann
Bischöfin
  1. § 2 erhält folgende Fassung:
    „Organe des Kirchenkreises sind:
    • die Kreissynode
    • der Kirchenkreisvorstand
    • die Dekanin oder der Dekan.“
  2. § 3 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 erhält folgende Fassung:
      „(1) Die Kreissynode setzt sich zusammen aus:
      1. der Dekanin oder dem Dekan des Kirchenkreises,
      2. Laienmitgliedern und geistlichen Mitgliedern nach Maßgabe von Absatz 2 und 3,
      3. eine weitere Pfarrerin oder Pfarrer, die von den Kirchenkreispfarrerinnen und -pfarrern sowie den landeskirchlichen Pfarrerinnen und Pfarrern der Pfarrkonferenz des Kirchenkreises gemeinsam auf einer von der Dekanin oder dem Dekan einberufenen und geleiteten Sitzung aus ihrer Mitte gewählt werden,
      4. den gewählten und berufenen Mitgliedern der Landessynode, die im Kirchenkreis ihren Wohnsitz haben,
      5. bis zu zwölf Mitgliedern, die der Kirchenkreisvorstand aus dem Kirchenkreis beruft. Dazu sollen gehören die Geschäftsführenden der Zweckverbände Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder im Kirchenkreis Hersfeld-Rotenburg, des regionalen Diakonisches Werkes, des Kirchenkreisamtes und des Zweckverbandes Gemeinde.Diakonie Hersfeld sowie jeweils eine Vertretung der hauptamtlichen Kirchenmusiker und der Koordinator der Jugendarbeit.“
    2. In Absatz 2 wird die Angabe „0,0015“ durch die Angabe „0,0012“ ersetzt.
    3. In Absatz 4 Satz 4 wird die Angabe „Sätze“ durch die Angabe „Satz“ ersetzt.
    4. Absatz 5 Satz 1 erhält folgende Fassung: „(5) Für jedes Laienmitglied nach Absatz 1 Ziffer 2 und für das Mitglied nach Absatz 1 Ziffer 3 ist eine Stellvertretung zu wählen, für jedes Mitglied nach Absatz 1 Ziffer 5 zu berufen.“
  3. In § 6 wird die Angabe „Art.28a Abs.3“ durch die Angabe „Artikel 28a Absatz 3“ ersetzt.
  4. § 7 wird gestrichen.
  5. Der bisherige § 8 wird zu § 7 und erhält folgende Fassung: „Die Änderung der Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung des Rates der Landeskirche.“

Nr. 6Änderung der Satzung des Evangelischen Stadtkirchenkreises Kassel

Die Stadtsynode des Evangelischen Stadtkirchenkreises Kassel hat in ihrer Sitzung am 10. November 2025 die nachfolgende Änderung der Satzung gemäß Artikel 64 Absatz 5 der Grundordnung beschlossen.
Die Änderung der Satzung ist vom Rat der Landeskirche genehmigt worden und wird hiermit bekannt gemacht.
Kassel, den 16. Dezember 2025
Dr. Hofmann
Bischöfin
  1. In § 2 wird hinter der Angabe „Stadtkirchenkreis Kassel“ die Angabe „(im Weiteren: Stadtkirchenkreis)“ eingefügt.
  2. § 7 erhält folgende Fassung:
    „(1) Mitglieder der Stadtsynode sind:
    1. die Stadtdekanin/der Stadtdekan,
    2. die von den Kirchenvorständen nach Absatz 3 gewählten Laienmitglieder,
    3. die nach Absatz 4 von der Pfarrkonferenz aus ihrer Mitte gewählten geistlichen Mitglieder,
    4. die Pröpstin/der Propst des Sprengels Kassel,
    5. die gewählten und berufenen Mitglieder der Landessynode, die im Stadtkirchenkreis ihren Wohnsitz haben,
    6. sechs Mitglieder, die der Arbeitskreis kirchlicher Dienste in Kassel aus seiner Mitte wählt, wobei vier Laienmitglieder und zwei geistliche Mitglieder zu wählen sind,
    7. bis zu acht weitere Mitglieder, die vom Stadtkirchenkreisvorstand zu berufen sind. Dabei soll die Anzahl der Laienmitglieder das Doppelte der Anzahl der geistlichen Mitglieder betragen.
    (2) Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor nimmt an den Sitzungen der Stadtsynode mit beratender Stimme teil.
    (3) Die Kirchenvorstände wählen pro angefangene 2.000 Gemeindeglieder je ein Laienmitglied in die Stadtsynode. Maßgebender Stichtag für die Ermittlung der Gemeindegliederzahl ist der 31. Dezember des dem Tag der Kirchenvorstandswahl vorausgehenden Kalenderjahres.
    (4) Die Anzahl der zu wählenden geistlichen Mitglieder beträgt die Hälfte der nach Absatz 3 zu wählenden Laienmitglieder. Bei einer Dezimalzahl ist der Wert auf die nächste ganze Zahl abzurunden.
    Unter den geistlichen Mitgliedern sollen zwei landeskirchliche Pfarrerinnen oder Pfarrer sein.
    (5) Für jede oder jeden der nach Absatz 1 b) oder c) bestimmten Mitglieder ist durch das entsprechende Wahlverfahren eine persönliche Stellvertretung zu wählen.
    (6) Die Stadtsynode wählt aus ihrer Mitte ein Laienmitglied oder ein geistliches Mitglied zum oder zur Vorsitzenden. Wird ein Laienmitglied gewählt, so ist als Stellvertreter oder Stellvertreterin ein geistliches Mitglied aus der Mitte der Synode zu wählen. Das gleiche gilt entsprechend im umgekehrten Fall.“
  3. § 10 wird wie folgt geändert:
    1. Die Angabe „Haushaltspläne“ wird durch die Angabe „Haushalte“ und die Angabe „Haushaltsplan“ wird durch die Angabe „Haushalt“ ersetzt.
    2. In Buchstabe c) wird die Angabe „Abnahme der Jahresrechnung“ durch Angabe „Feststellung des Jahresabschlusses“ ersetzt.
    3. In Buchstabe f) wird die Angabe „Darlehen“ durch die Angabe „Kredite“ ersetzt.
  4. § 16 Satz 2 erhält folgende Fassung:
    „An den Sitzungen der Ausschüsse können die oder der Vorsitzende der Stadtsynode, die Stadtdekanin/der Stadtdekan und die Verwaltungsdirektorin/der Verwaltungsdirektor ohne Stimmrecht teilnehmen.“
  5. § 18 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 erhält folgende Fassung:
      „(1) Dem Stadtkirchenkreisvorstand gehören elf Personen mit Stimmrecht an:
      1. die Stadtdekanin/der Stadtdekan,
      2. die oder der Vorsitzende der Stadtsynode,
      3. zwei von der Stadtsynode aus ihrer Mitte gewählte geistliche Mitglieder, die die Stellvertretung der Stadtdekanin oder des Stadtdekans einnehmen. Diese sind von der Bischöfin oder dem Bischof im Amt zu bestätigen,
      4. sieben weitere von der Stadtsynode aus ihrer Mitte gewählte Personen, von denen mindestens fünf Personen Laien sein müssen und mindestens drei von denen nicht im kirchlichen Dienstverhältnis stehen dürfen. Ist der oder die Vorsitzende ein geistliches Mitglied der Synode, müssen sechs weitere Mitglieder des Stadtkirchenkreisvorstandes Laien sein.“
    2. Absatz 4 erhält folgende Fassung:
      „(4) Den Vorsitz im Stadtkirchenkreisvorstand führt die Stadtdekanin/der Stadtdekan.“
  6. In § 19 wird die Angabe „Art.“ durch die Angabe „Artikel“ ersetzt.
  7. § 20 wird wie folgt geändert:
    1. In Buchstabe e) wird die Angabe „Haushaltsplanes“ durch die Angabe „Haushaltes“ ersetzt.
    2. In Buchstabe f) wird die Angabe „Rechnungslegung“ durch die Angabe „Erstellung des Jahresabschlusses“ ersetzt.
  8. § 21 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
    „(1) Die Fachaufsicht über die Verwaltungsdirektorin/den Verwaltungsdirektor und die Dienst- und Fachaufsicht für die leitenden Personen der funktionalen Dienste des Stadtkirchenkreises obliegt dem Stadtkirchenkreisvorstand.“
  9. § 22 wird wie folgt geändert:
    1. § 22 erhält folgende Fassung:
      „Das Stadtdekanat besteht aus der Stadtdekanin/dem Stadtdekan sowie dessen Stellvertretungen. Sie sind für die kirchliche Ordnung, die Förderung des kirchlichen Lebens und die Förderung der Zusammenarbeit der Gemeinden, funktionalen Dienste und Werke in eigener Rechtsträgerschaft im Stadtkirchenkreis verantwortlich. Im Übrigen gelten die Artikel 81 bis 85 Grundordnung entsprechend.“
    2. Absatz 2 wird gestrichen.
  10. Die §§ 23, 24 und 25 werden gestrichen.
  11. Die bisherigen §§ 26, 27 und 28 werden zu §§ 23, 24 und 25.
  12. § 24 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
    „(4) Die Stadtdekanin/der Stadtdekan sowie dessen Stellvertretung und die Verwaltungsdirektorin/der Verwaltungsdirektor arbeiten bei der Aufgabenerfüllung vertrauensvoll zusammen.“
  13. § 25 erhält folgende Fassung:
    „(1) Die Stadtsynode erlässt in Ausführung dieser Satzung eine Geschäftsordnung und eine Wahlordnung.
    (2) Rechtsnachfolge und Aufgabenübergang gemäß § 2 vollziehen sich nach Maßgabe der Beschlüsse der jeweils zuständigen Gremien.
    (3) Die Änderung der Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.“

Nr. 7Änderung der Satzung des Kirchenkreises Kaufungen

Die Kreissynode des Kirchenkreises Kaufungen hat in ihrer Sitzung am 13. November 2025 die nachfolgende Änderung der Satzung gemäß Artikel 64 Absatz 5 der Grundordnung beschlossen.
Die Änderung der Satzung ist vom Rat der Landeskirche genehmigt worden und wird hiermit bekannt gemacht.
Kassel, den 16. Dezember 2025
Dr. Hofmann
Bischöfin
  1. § 4 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
    „(2) Jede Kirchengemeinde bzw. jedes Kirchspiel (gleichnamige durchnummerierte Pfarrämter selbstständiger Kirchengemeinden im Pfarrstellenplan) entsendet ein geistliches Mitglied in die Kreissynode.“
  2. In § 6 Absatz 2 wird die Angabe „(§ 13 Absatz 1)“ durch die Angabe „(§ 14 Absatz 1)“ ersetzt.
  3. In § 7 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
      „Für jede Wahlperiode werden ein Diakonieausschuss, ein Finanzausschuss, ein Bauausschuss und gegebenenfalls weitere Ausschüsse eingerichtet.“
    2. Absatz 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
      „Jedem Ausschuss müssen mindestens drei Mitglieder angehören, davon muss mindestens ein Mitglied der Kreissynode angehören.“
    3. In Absatz 3 wird Satz 2 gestrichen.
  4. In § 9 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „(§ 13 Absatz 3 Satz 3)“ durch die Angabe „(§ 14 Absatz 3 Satz 2)“ ersetzt.
  5. In § 13 Absatz 1 wird die Angabe „(§ 13)“ durch die Angabe „(§ 14)“ ersetzt.
  6. In § 16 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „Haushaltsplanes“ durch die Angabe „Haushalts“ ersetzt.
  7. § 18 erhält folgende Fassung:
    „Die Änderung der Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung des Rates der Landeskirche.“

Nr. 8Änderung der Satzung des Kirchenkreises Schmalkalden

Die Kreissynode des Kirchenkreises Schmalkalden hat in ihrer Sitzung am 13. September 2025 die nachfolgende Änderung der Satzung gemäß Artikel 64 Absatz 5 der Grundordnung beschlossen.
Die Änderung der Satzung ist vom Rat der Landeskirche genehmigt worden und wird hiermit veröffentlicht.
Kassel, den 16. Dezember 2025
Dr. Hofmann
Bischöfin
  1. In der Überschrift zu § 3 wird nach der Angabe „§ 3“ die Angabe „Zusammensetzung der Kreissynode“ eingefügt.
  2. § 3 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 2 erhält folgende Fassung:
      „(2) Kirchengemeinden wählen entsprechend der folgenden Aufstellung Laienmitglieder in die Kreissynode:
      Bis 1.000 Gemeindeglieder ein Mitglied der Kreissynode
      Zwischen 1.001 und 2.000 Gemeindegliedern zwei Mitglieder der Kreissynode
      Mehr als 2.001 Gemeindegliedern drei Mitglieder der Kreissynode.“
    2. Absatz 3 erhält folgende Fassung:
      „(3) Geistliche Mitglieder
      1. Die geistlichen Mitglieder müssen Pfarrerinnen oder Pfarrer im Sinne von Artikel 14
        Absatz 2 Buchstabe a der Grundordnung sein.
      2. Der Pfarrkonvent wählt aus seiner Mitte die Mitglieder der Kreissynode. Für jedes Mitglied der Kreissynode ist eine Stellvertretung zu wählen.
      3. Die Zahl der zu Wählenden beträgt die Hälfte der dem Kirchenkreis zugewiesenen Gemeindepfarrstellen.“
    3. Absatz 4 erhält folgende Fassung:
      „(4) Für jedes Laienmitglied nach Absatz 1 Ziffer 2 ist eine Stellvertretung zu wählen, für jedes Mitglied nach Absatz 1 Ziffer 6 zu berufen.“
  3. § 5 wird gestrichen.
  4. Der bisherige § 6 wird § 5.
  5. § 6 erhält folgende Fassung:
    „Die Gemeindepfarrstellen im Kirchenkreis sind errichtet zur gemeinsamen Versorgung der Kirchengemeinden im Kirchenkreis. Hierbei erfolgt die Zuordnung der Pfarrstellen zu den Kirchenvorständen durch den Kirchenkreisvorstand in Abstimmung mit den Kirchengemeinden.
    Eventuell erforderliche Vertretungsregelungen erfolgen durch die Dekanin/durch den Dekan.
  6. § 7 erhält folgende Fassung:
    „Die Änderung der Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung des Rates der Landeskirche.“

Nr. 9Änderung der Satzung des Kirchenkreises Werra-Meißner

Die Kreissynode des Kirchenkreises Werra-Meißner hat in ihrer Sitzung am 26. September 2025 die nachfolgende Änderung der Satzung gemäß Artikel 64 Absatz 5 der Grundordnung beschlossen.
Die Änderung der Satzung ist vom Rat der Landeskirche genehmigt worden und wird hiermit bekannt gemacht.
Kassel, den 16. Dezember 2025
Dr. Hofmann
Bischöfin
  1. § 3 erhält folgende Fassung:
    „(1) Die Kreissynode setzt sich zusammen aus:
    1. der Dekanin oder dem Dekan des Kirchenkreises,
    2. Laienmitgliedern und geistlichen Mitgliedern, die nach Maßgabe von Absätzen 2 und 3 gewählt werden,
    3. den gewählten und berufenen Mitgliedern der Landessynode, die im Kirchenkreis ihren Wohnsitz haben,
    4. mindestens sechs und höchstens 15 Mitgliedern, die der Kirchenkreisvorstand aus dem Kirchenkreis beruft.
    (2) Die Kirchenvorstände – bei Kirchspielen die vereinigten Kirchenvorstände – wählen in die Kreissynode je angefangene 2.000 Gemeindeglieder ihrer Kirchengemeinde oder ihres Kirchspiels ein Laienmitglied.
    (3) Die zu wählende Anzahl der geistlichen Mitglieder entspricht der Hälfte der Anzahl der nach Absatz 2 gewählten Laienmitglieder. Die geistlichen Mitglieder werden in einer Sitzung des Konvents aus ihrer Mitte gewählt und sollen die Regionen des Kirchenkreises vertreten.
    (4) Für jedes Mitglied nach Absatz 1 Ziffer 2 ist eine Stellvertretung zu wählen, für jedes Mitglied nach Absatz 1 Ziffer 4 zu berufen. Geistliche Mitglieder nach Absatz 1 Ziffer 2 können für ein oder zwei Stellvertretungen gewählt werden, haben aber in der Synode nur eine Stimme.
    (5) Stichtag für die den Berechnungen zugrunde zu legenden Gemeindegliederzahlen ist der 31. Dezember des Jahres, das der letzten vorhergehenden Kirchenvorstandswahl vorausgeht.“
  2. § 7 wird gestrichen.
  3. Der bisherige § 8 wird zu § 7.
  4. § 7 erhält folgende Fassung:
    „Diese Satzungsänderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung des Rates der Landeskirche.“

Bekanntmachungen

Nr. 10Sammlungen für die Diakonie 2026 und Aktion „Brot für die Welt“

  1. Sammlungen für die Diakonie
    Das Landeskirchenamt hat beschlossen, dass im Jahre 2026 von allen Kirchengemeinden öffentliche Sammlungen für diakonische Zwecke durchgeführt werden. Die Erlöse sind folgenden Aufgabenbereichen der Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e. V. (im Folgenden Diakonie Hessen genannt) zuzuführen:
    1.1
    Für Projekte der Diakonie in den Kirchenkreisen
    Die Benennung der Projekte erfolgt durch die Kirchenkreise im Benehmen mit der Diakonie Hessen.
    Frühjahrssammlung
    in Hessen
    vom 1. bis 11. März 2026
    in Thüringen
    vom 22. Mai bis 31. Mai 2026
    1.2
    Für die Einrichtungen der Diakonie Hessen in den Kirchenkreisen
    Die Benennung der Projekte erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Diakonischer Dienste in der jeweiligen Region im Benehmen mit der Diakonie Hessen.
    Herbstsammlung
    der Diakonie in Hessen
    vom 13. bis 22. September 2026
    der Diakonie in Thüringen
    vom 13. bis 25. November 2026
  2. Aktion „Brot für die Welt“
    Das Landeskirchenamt hat beschlossen, die 68. Aktion „Brot für die Welt“ (BfdW) als landeskirchliche Sammlung ab dem 29. November 2026 in allen Kirchengemeinden durchzuführen.
    Im Rahmen der Aktion „Brot für die Welt“ können ebenfalls Haus- und Straßensammlungen durchgeführt werden. Die Aktion „Brot für die Welt“ wird von „Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung e. V.“ in Berlin betreut. Alle eingegangenen Spenden und Kollekten – auch alle privaten Einzelspenden – sollen in einer Summe pro Kirchenkreis, spätestens bis zum 31. Mai 2027, von den Kirchenkreisämtern bzw. dem Stadtkirchenamt Kassel an Brot für die Welt überwiesen werden. Anschließend ist dem Landeskirchenamt schriftlich die Höhe der überwiesenen Gelder mitzuteilen.
  3. Erläuterungen
    3.1
    Im Rahmen der Vereinbarungen der Diakonie Hessen mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege können die Frühjahrssammlung und die Herbstsammlung im September (Monat der Diakonie) als Haus- und Straßensammlung durchgeführt werden.
    In vielen Kirchengemeinden bestehen Schwierigkeiten, Helfer als Sammler für die Haus- und Straßensammlung zu gewinnen. In diesen Fällen sollen andere, den jeweiligen Gemeindeverhältnissen angepasste Sammlungsweisen gewählt werden: z. B. Aufrufe in den Gemeindeblättern, auf vervielfältigten Briefen oder in der lokalen Presse. Dabei können Konten angegeben oder Überweisungsträger beigefügt werden. Auch das Verteilen von Spendenumschlägen mit entsprechendem Aufdruck und gezieltes Ansprechen besonderer Gemeindegruppen sowie spezielle, auf die Sammlungsschwerpunkte ausgerichtete Aktionen sind denkbar.
    3.2
    In 2026 sind zwei Sammlungstermine vorgesehen. Sammlungstermine sind die mit der LIGA der freien Wohlfahrtspflege abgestimmten Sammlungstermine im Frühjahr und im Herbst. Die Kirchengemeinden behalten weiterhin die Möglichkeit, nur eine Sammlung durchzuführen. In diesem Fall soll die Sammlung im Rahmen des Monats der Diakonie mittels besonders vorbereiteter und organisierter Aktionen unter Berücksichtigung des diakonischen Themas des Monats durchgeführt werden. Nach örtlichem Herkommen kann es sich in einigen Kirchengemeinden auch anbieten, abweichend von diesem Grundsatz die Diakoniesammlung in Verbindung mit einem sommerlichen Gemeindefest oder einem Winterbasar durchzuführen. Wird nur eine Sammlung in der Kirchengemeinde durchgeführt, so kann entweder jeweils einer der beiden Sammlungszwecke jährlich wechselnd festgelegt oder das Sammlungsergebnis je zur Hälfte für beide Zwecke bestimmt werden.
    3.3
    Das Verfahren über die Festlegung der Sammlungsprojekte und die Verwendung der Mittel der Frühjahrssammlung für die Diakonie in den Kirchenkreisen regelt die Kreissynode. Der Kreisdiakonieausschuss ist dabei zu beteiligen.
    Sammlungsprojekte, die Gegenstand der Frühjahrs- und der Herbstsammlung werden sollen, sind der Diakonie Hessen mitzuteilen.
    Das allgemeine Sammlungsmaterial kann von der Diakonie Hessen bezogen werden. Die Verteilung der Mittel ist gebunden an den Sammlungszweck.
    3.4
    Bei der Herbstsammlung der Diakonie wird mit Projekten für diakonische Zwecke allgemein gesammelt. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Arbeitsgemeinschaft Diakonische Dienste in Abstimmung mit dem Kirchenkreisvorstand/mit den Kirchenkreisvorständen in der jeweiligen Region.
    3.5
    Alle eingegangenen Spenden und Kollekten – auch alle privaten Einzelspenden – sind – getrennt nach Frühjahrs- und Herbstsammlung – an die Kirchenkreisämter zu überweisen. Die Kirchenkreisämter überweisen die Erträge daraufhin direkt an die ausgewählten Projekte in der Region. Anschließend ist der Diakonie Hessen schriftlich die Höhe der überwiesenen Gelder mitzuteilen.
Kassel, den 11. Dezember 2025
Landeskirchenamt
Dr. Apel
Vizepräsidentin

Außergeltungsetzen von Dienstsiegeln

Nr. 11Evangelische Kirchengemeinde Altenhasungen und
Evangelische Kirchengemeinde Wenigenhasungen

Das Dienstsiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Altenhasungen und der Evangelischen Kirchengemeinde Wenigenhasungen wird aufgrund der Vereinigung der beiden Kirchengemeinden zur Evangelischen Kirchengemeinde am Bärenberg außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 13. Januar 2026
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 12Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Dankerode,
Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Erkshausen,
Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Schwarzenhasel,
Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Seifertshausen
und Evangelische Kirchengemeinde Lispenhausen

Das Dienstsiegel der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Dankerode, der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Erkshausen, der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Schwarzenhasel, der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Seifertshausen und der Evangelischen Kirchengemeinde Lispenhausen wird aufgrund der Vereinigung der fünf Kirchengemeinden zur Evangelischen Kirchengemeinde Haselbach außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 13. Januar 2026
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 13Evangelische Kirchengemeinde Friedrichsfeld und Evangelische Kirchengemeinde Gottsbüren

Das Dienstsiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Friedrichsfeld und der Evangelischen Kirchengemeinde Gottsbüren wird aufgrund der Vereinigung der beiden Kirchengemeinden zur Evangelischen Kirchengemeinde Gottsbüren-Friedrichsfeld mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 15. Dezember 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 14Evangelische Kirchengemeinde Marköbel

Das bisher genutzte Dienstsiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Marköbel wurde erneuert. Aufgrund dieser Erneuerung wird das bisher geltende Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Kassel, den 12. Dezember 2025
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Personal- und Stellenangelegenheiten

Nr. 15Personalia

Die Inhalte des Abschnitts „Personalia“ sind im Internet nicht einsehbar.

Nr. 16Pfarrstellenausschreibungen

1. Pfarrstelle Bergen-Enkheim, Kirchenkreis Hanau
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
* * *
Kassel-Oberzwehren (Thomaskirche), Stadtkirchenkreis Kassel
Ausschreibung einer Hälfte der vollen Gemeindepfarrstelle zur gemeinsamen Versorgung
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
* * *
2. Pfarrstelle Wohratal-Rauschenberg, Kirchenkreis Kirchhain
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
* * *
Pfarrstelle für Vertretungsdienst im Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
* * *
Kirchenkreispfarrstelle „Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis Kirchhain“
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
Die Stelle ist (zunächst) befristet bis zum 31. Dezember 2031 (für die Dauer des Pfarrstellenplans 2026 - 2031).
* * *
Kirchenkreispfarrstelle für Klinikseelsorge in Bad Zwesten, Kirchenkreis Schwalm-Eder
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
Die Stelle ist (zunächst) befristet bis zum 31. Dezember 2031 (für die Dauer des Pfarrstellenplans 2026 - 2031).
Nähere Auskünfte erteilt die Dekanin des Kirchenkreises Schwalm-Eder, Sabine Tümmler, Telefon: 05622 1625, E-Mail: sabine.tuemmler@ekkw.de.
* * *
Landeskirchliche Pfarrstelle einer Studienleitung am Evangelischen Studienseminar Hofgeismar mit dem Schwerpunkt „Ausbildung zum Pfarrberuf“
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von sieben Jahren. Eine Verlängerung ist möglich. Der Dienstsitz ist Hofgeismar.
Nähere Auskünfte erteilt die Direktorin des Evangelischen Studienseminars, Pfarrerin Prof. Dr. Regina Sommer (Telefon: 05671 881-271; E-Mail: direktorat.studienseminar@ekkw.de).
* * *
Landeskirchliche Pfarrstelle eines Anstaltspfarrers/einer Anstaltspfarrerin an den Justizvollzugsanstalten Kassel (Kassel I)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Justiz. Die Besetzung erfolgt zunächst für fünf Jahre, eine Verlängerung ist möglich.
Nähere Auskünfte erteilt die Leiterin des Referats Sonderseelsorge im Landeskirchenamt, Pfarrerin Birgit Inerle, Telefon: 0561 9378-285.
* * *
Landeskirchliche Pfarrstelle im Klinikum Bad Hersfeld
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von zunächst fünf Jahren.
Nähere Auskünfte erteilt die Leiterin des Referats Sonderseelsorge im Landeskirchenamt, Pfarrerin Birgit Inerle, Telefon: 0561 9378-285.
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Landeskirchliche Pfarrstelle „Leitung des Pastoralpsychologischen Instituts der EKKW“
(Pfarrstelle mit vollem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von zunächst fünf Jahren.
Nähere Auskünfte erteilt die Leiterin des Referats Sonderseelsorge im Landeskirchenamt, Pfarrerin Birgit Inerle, Telefon: 0561 9378-285.
* * *
Hinweise zu Bewerbungen:
Die Profile der ausgeschriebenen Pfarrstellen sind im Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“, auf Anfrage erhältlich sowie im Internet unter
https://www.ekkw.de/service/pfarrstellen.
Die Mietwerte der Pfarrhäuser/Pfarrdienstwohnungen für die ausgeschriebenen Pfarrstellen können beim Landeskirchenamt in Kassel unter Telefon: 0561 9378-218 erfragt werden.
Bewerbungen sind bis zum 28. Februar 2026 unmittelbar und ausschließlich an das Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“ in elektronischer Form per E-Mail an personalwesentheologen@ekkw.de zu richten. Bitte informieren Sie das für Sie zuständige Dekanat rechtzeitig über Ihre Bewerbung.
Allen Bewerbungen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kurzbericht zur bisherigen Tätigkeit und zu Schwerpunkten der Arbeit und der Fortbildung sowie Hinweise zur Motivation der Bewerbung beizufügen. Diese Unterlagen sind zur Weitergabe an die ausgeschriebenen Gemeinden bestimmt. Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden können.
Bei bereits vom Bewerber bzw. der Bewerberin versehenen Pfarrstellen entfällt die Vorlage der Unterlagen.
Impressum
Herausgeber:Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Landeskirchenamt, Kassel – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Telefon: 0561 9378-0, Fax: 0561 9378-400; E-Mail: landeskirchenamt@ekkw.de
Bankverbindung:Evangelische Bank eG, IBAN: DE33 5206 0410 0000 0030 00, BIC: GENODEF1EK1
Redaktion:Landeskirchenamt, Büro unabhängiger Geschäftsstellen, Telefon: 0561 9378-277; E-Mail: bug@ekkw.de
Herstellung:Druckerei im Landeskirchenamt, Kassel
Abonnement:Das Kirchliche Amtsblatt erscheint monatlich bzw. bei Bedarf. Das Jahresabonnement kostet 30,00 Euro (inklusive Versandkosten).
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern es nicht bis zum 15.11. schriftlich, per Fax oder E-Mail gekündigt wird.
wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER