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Ordnung des Landesverbandes
Evangelischer Büchereien Kurhessen-Waldeck

Vom 5. Oktober 2022

KABl. 2023 S. 29, Nr. 8

Das Landeskirchenamt hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2022 gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g der Grundordnung vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) die folgende Ordnung erlassen:
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§ 1 Zweck des Landesverbandes

Der Landesverband Evangelischer Büchereien (LVEB) ist eine unselbständige Einrichtung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Der LVEB pflegt und fördert die Buch- und Büchereiarbeit der evangelischen Büchereien im Gebiet der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Er ist Mitglied des Evangelischen Literaturportal e. V. - Verband für Büchereiarbeit und Leseförderung und ermöglicht den angeschlossenen Büchereien die Teilhabe an der Mitgliedschaft gemäß § 4 der Satzung.
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§ 2 Beirat

( 1 ) Für die Arbeit des LVEB wird ein Beirat eingerichtet.
( 2 ) Dem Beirat gehören mindestens fünf, höchstens neun Mitglieder an, die von der Dezernentin oder dem Dezernenten für Bildung berufen werden. Die Leitung des Referats Erwachsenenbildung des Landeskirchenamtes gehört dem Beirat als geborenes Mitglied an. Der oder die für die Geschäftsstelle Verantwortliche (§ 4) nimmt an den Sitzungen des Beirats mit beratender Stimme teil.
( 3 ) Der Beirat wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes und ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied.
( 4 ) Die Amtszeit des Beirats dauert vier Jahre. Die Mitglieder des Beirats führen ihr Amt weiter, bis ein neuer Beirat gebildet ist. Es finden in der Regel zwei Sitzungen im Jahr statt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
( 5 ) Das vorsitzende Mitglied, im Vertretungsfall das stellvertretende vorsitzende Mitglied, leitet die Beiratssitzungen.
( 6 ) Der Beirat fördert und unterstützt die Büchereiarbeit innerhalb der Landeskirche und der EKD. Ihm obliegen insbesondere die Ausarbeitung von Konzepten und die Erörterung von Grundsatzfragen evangelischer Büchereiarbeit. Der Beirat berät und begleitet die Arbeit der Geschäftsstelle.
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§ 3 Jahresversammlung

( 1 ) Mitarbeitende und Verantwortliche der dem LVEB angeschlossenen Büchereien werden einmal jährlich zu einer Versammlung eingeladen.
( 2 ) Jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der angeschlossenen Büchereien haben ein Vorschlagsrecht für die Berufungen in den Beirat.
( 3 ) Die Geschäftsstelle führt eine Liste der angeschlossenen Büchereien.
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§ 4 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des LVEB wird in der Geschäftsstelle im Referat Erwachsenenbildung im Landeskirchenamt wahrgenommen. Dazu gehören folgende Aufgaben:
  1. Koordinierung der Arbeit des LVEB mit dem zuständigen Referat im Landeskirchenamt.
  2. Beratung und Begleitung der ehren- und nebenamtlichen Mitarbeitenden in den Büchereien.
  3. Aus- und Fortbildung der ehren- und nebenamtlichen Mitarbeitenden in den Büchereien.
  4. Vorbereitung und Durchführung von Seminaren und übergemeindlichen Veranstaltungen.
  5. Vorbereitung der Beiratssitzungen und der Jahresversammlungen.
  6. Führen der Liste der angeschlossenen Büchereien gemäß § 3 Absatz 3 und deren Vertretung im Evangelischen Literaturportal e. V.
  7. Vertretung der evangelischen Büchereiarbeit in der Landeskirche, im Evangelischen Literaturportal e. V., in der Landesarbeitsgemeinschaft Kirchliche Büchereiarbeit in Hessen und in bibliothekarischen Verbänden.
  8. Unterhaltung der Zentral- und Ergänzungsbücherei.
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§ 5 Änderung der Ordnung und Auflösung des Landesverbandes

Vor einer Änderung dieser Ordnung oder der Auflösung des LVEB ist der Beirat zu hören.
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§ 6 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die „Ordnung des Landesverbands Evangelischer Büchereien Kurhessen-Waldeck“ vom 10. März 2016 außer Kraft.