.

Geltungszeitraum von: 04.05.2019

Geltungszeitraum bis: 28.04.2020

Ordnung für den Sprecher der Landeskirche

vom 8. März 1988

KABl. S. 49

Das Landeskirchenamt hat am 8. März mit Zustimmung des Rates der Landeskirche folgende Ordnung beschlossen:
####

§ 1

( 1 ) Für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck wird das Amt eines Sprechers der Landeskirche eingerichtet.
( 2 ) Der Sprecher der Landeskirche hat insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Information der Öffentlichkeit (Massenmedien) über Vorgänge in der Landeskirche im Rahmen des § 3 Absatz 1;
  2. Information der Organe der Landeskirche über Vorgänge in der Öffentlichkeit, die die Kirche betreffen.
#

§ 2

( 1 ) Der Sprecher der Landeskirche nimmt regelmäßig an den Sitzungen der Landessynode, des Rates der Landeskirche, des Landeskirchenamtes und im Bedarfsfall an den Sitzungen der Ausschüsse dieser Organe teil.
( 2 ) Der Sprecher der Landeskirche führt mit Vertretern der kirchlichen Publizistik regelmäßig Informationsgespräche.
( 3 ) Der Sprecher der Landeskirche lädt im Bedarfsfall in Absprache mit den jeweils zuständigen Organen der Landeskirche sowie dem theologischen und dem juristischen Öffentlichkeitsreferenten des Landeskirchenamtes zu Pressekonferenzen ein, die er eigenverantwortlich leitet.
#

§ 3

( 1 ) Für die Aufgaben gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. a) steht der Sprecher der Landeskirche der Landessynode, dem Bischof, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt zur Verfügung.
( 2 ) Der Sprecher der Landeskirche wird auf der Grundlage vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den kirchenleitenden Organen tätig. Er ist an Weisungen der kirchenleitenden Organe gebunden.
( 3 ) Der Sprecher der Landeskirche arbeitet mit den beiden Öffentlichkeitsreferenten des Landeskirchenamtes sowie dem Leiter des kirchlichen Informationszentrums eng zusammen und nimmt an deren gemeinsamen Dienstbesprechungen regelmäßig teil.
( 4 ) Der Sprecher der Landeskirche nimmt an der Konferenz der Informationsbeauftragten und im Bedarfsfall an den Sitzungen anderer publizistischer Gremien mit beratender Stimme teil. Er ist Mitglied des Redaktionsbeirats von “blick in die kirche”.
#

§ 4

( 1 ) Der Sprecher der Landeskirche hat seinen Dienstsitz in Kassel.
( 2 ) Der Sprecher der Landeskirche wird vom Bischof berufen und untersteht der unmittelbaren Dienstaufsicht des Bischofs.