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Kirchengesetze / Verordnungen / Andere Normen

Nr. 69Richtlinie zur Änderung der Richtlinien über Vertretungskosten sowie Aufwandsentschädigungen für Pfarrerinnen und Pfarrer im Ehrenamt, Prädikantinnen und Prädikanten, Lektorinnen und Lektoren
in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vom 14. Februar 2023

Das Landeskirchenamt hat gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g) der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck folgende Änderung der „Richtlinien über Vertretungskosten sowie Aufwandsentschädigungen für Pfarrerinnen und Pfarrer im Ehrenamt, Prädikantinnen und Prädikanten, Lektorinnen und Lektoren in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck“ in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Juni 2018 (KABl. S. 102), zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 21. Dezember 2021 (KABl. 2022 S. 38, Nr. 10), erlassen:
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§ 1

Die Richtlinien über Vertretungskosten sowie Aufwandsentschädigungen für Pfarrerinnen und Pfarrer im Ehrenamt, Prädikantinnen und Prädikanten, Lektorinnen und Lektoren in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Juni 2018 (KABl. S. 102), zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 21. Dezember 2021 (KABl. 2022 S. 38, Nr. 10), werden wie folgt geändert:
§ 6 wird wie folgt neu gefasst:
㤠6
( 1 ) Die Vertretungskosten und Aufwandsentschädigungen sind beim zuständigen Kirchenkreisamt anzufordern. Das Kirchenkreisamt beantragt die Erstattung halbjährlich zum 15. Juli bzw. 15. Januar jeden Jahres, gesammelt für die einzelnen aufgeführten Pfarrstellen, beim Landeskirchenamt.
( 2 ) Die Vertretungskosten und Aufwandsentschädigungen sind von der Dekanin oder dem Dekan zur Zahlung anzuweisen. Die rechnerische Richtigkeit ist vom Kirchenkreisamt zu bescheinigen. Der rechnungsmäßige Nachweis ist in der jeweiligen Rechnung zu führen.
( 3 ) Für die Abrechnung sind die vom Landeskirchenamt herausgegebenen Formulare zu verwenden.“
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
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Die vorstehende Richtlinie wird hiermit veröffentlicht.
Kassel, den 3. April 2023
Dr. Hofmann
Bischöfin

Arbeitsrechtliche Regelungen

Nr. 70Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie von ihn ergänzenden Tarifverträgen für die kirchlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Berufspraktikanten und Auszubildenden im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
- 45. Änderungsbeschluss -

Vom 20. März 2023

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in der Sitzung am 20. März 2023 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Der Beschluss vom 15. Mai 2008 (KABl. S. 99) – in der Fassung des 44. Änderungsbeschlusses vom 30. Januar 2023 (KABl. S. 69) – wird wie folgt geändert:
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Artikel I

  1. In Teil II wird bei Nummer 4 (Zu § 5 TV-L) folgender Absatz 3 angefügt:
    „(3) Küsterinnen und Küster haben Anspruch auf bis zu fünf Arbeitstage Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts je Kalenderjahr zur Teilnahme an Lehrgängen gemäß § 7 der Ordnung des Dienstes der Küsterinnen und Küster.“
  2. In Teil II wird bei Nummer 5 (Zu § 6 TV-L) folgender Absatz 4 angefügt:
    „(4) Für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sowie Küsterinnen und Küster, die Sonntags- und Feiertagsarbeit leisten, gilt folgende Regelung:
    1. Beschäftigte, die nach ihrem Dienstauftrag ständig sonntags am Gottesdienst mitwirken oder nach ihrer Dienstanweisung ständig Sonntagsdienst haben, erhalten einen dienstfreien Tag während der Woche. Ferner ist unabhängig vom Jahresurlaub in jedem Vierteljahr ein Wochenende (Samstag und Sonntag) dienstfrei zu halten, auch wenn in dieses Vierteljahr Erholungsurlaub fällt. Dieses Wochenende wird als ein dienstfreier Werktag gerechnet.
    2. Für Dienst an Wochenfeiertagen wird ein freier Tag unter Fortzahlung des Entgelts innerhalb von drei Monaten gewährt.“
  3. In Teil II wird als neue Nummer 10a folgender Text eingefügt:
    „Zu § 23 TV-L:
    Sofern Küsterinnen oder Küstern, die bei Inkrafttreten dieser Regelung bereits beschäftigt sind, eine Kleiderbeihilfe nach Abschnitt III Buchstabe E der Richtlinien zur Ordnung des Küsterdienstes vom 23. Mai 1972 gezahlt wird, wird diese als Besitzstandszulage bis zum Ende dieses Arbeitsverhältnisses weitergezahlt.“
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Artikel II

Die Regelung in Artikel I tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
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Der Beschluss wird gemäß § 4 Absatz 3 ARRG.EKKW veröffentlicht.
Kassel, den 31. März 2023
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 71Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Entgelttabellen für Beschäftigte in Diakoniestationen in verfasst-kirchlicher Trägerschaft

Vom 20. März 2023

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in der Sitzung am 20. März 2023 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
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Artikel I

Die Entgelttabellen der Anlage 2 der AVR.KW in der für Mitarbeitende in verfasst-kirchlichen Diakoniestationen geltenden Fassung werden wie folgt erhöht:
  1. In der Anlage 2 (Geltung ab 1. Juni 2022) werden die Werte der Entgeltgruppe 1 in der Basisstufe auf 2.035,00 Euro und in der Erfahrungsstufe auf 2.136,75 Euro festgelegt.
  2. In der Anlage 2 (Geltung ab 1. Oktober 2023) werden die Werte der Entgeltgruppe 1 in der Basisstufe auf 2.035,00 Euro und in der Erfahrungsstufe auf 2.136,75 Euro festgelegt.
  3. Die weiteren Tabellenwerte, die sich unmittelbar aus der Anlage 2 ableiten (Anlage 5 und Anlage 9), werden entsprechend der Ziffer 1 und 2 erhöht.
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Artikel II

Die Regelung in Artikel I tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
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Der Beschluss wird gemäß § 4 Absatz 3 ARRG.EKKW veröffentlicht.
Kassel, den 31. März 2023
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 72Arbeitsrechtliche Regelung zur Übernahme von Änderungen der AVR.KW

Vom 20. März 2023

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in der Sitzung am 20. März 2023 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
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Artikel I

Artikel I Nummer 7 der Arbeitsrechtlichen Regelung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen vom 8. Dezember 2022 (Beschluss ARK.DH 31-2022, KABl. S. 72, Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werks in Kurhessen-Waldeck) wird für die Diakoniestationen in verfasst-kirchlicher Trägerschaft in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck übernommen.
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Artikel II

Die Regelung in Artikel I tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
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Der Beschluss wird gemäß § 4 Absatz 3 ARRG.EKKW veröffentlicht.
Kassel, den 3. April 2023
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 73Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Stufen-Sonderregelung
in Anlage 19 § 2 AVR.KW

Vom 20. März 2023

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in der Sitzung am 20. März 2023 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
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Artikel I

Anlage 19 der AVR.KW wird wie folgt geändert:
§ 2 erhält folgende Fassung:
Stufen-Sonderregelung
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 3 in einer Tätigkeit in Pflege und Betreuung in einer Diakonie-/Sozialstation entfällt die Erfahrungsstufe.“
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Artikel II

Die Regelung in Artikel I tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
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Der Beschluss wird gemäß § 4 Absatz 3 ARRG.EKKW veröffentlicht.
Kassel, den 3. April 2023
Landeskirchenamt
Dr. Wellert
Oberlandeskirchenrätin

Bekanntmachungen

Nr. 74Mitglieder der 14. Landessynode

Nach Mitteilung des Präses der Landessynode, Dr. Michael Schneider, sind die folgenden Mitglieder der 14. Landessynode während der laufenden Amtszeit ausgeschieden:
Mai 2022:
Pfarrer Tobias Heymann, Stadtkirchenkreis Kassel
August 2022:
Pfarrer Burkhard von Dörnberg, Kirchenkreis Hanau
Dezember 2022:
Vizepräsident Dr. Volker Knöppel, Mitglied von Amts wegen
Februar 2023:
Dr. Sabine Schormann, berufenes Mitglied
Patricia Liebaug, Kirchenkreis Schmalkalden
März 2023:
Nina Triebensky, berufenes Mitglied
Pfarrer Akademiedirektor Karl Waldeck, Mitglied von Amts wegen
Folgende Personen gehören der 14. Landessynode als neue Mitglieder an:
Juli 2022:
Pfarrer Björn Henkel, Stadtkirchenkreis Kassel
Oktober 2022:
Pfarrerin Kerstin Schröder, Kirchenkreis Hanau
Dezember 2022:
Vizepräsidentin Dr. Katharina Apel, Mitglied von Amts wegen
Februar 2023:
Andreas Trautvetter, Schmalkalden
März 2023:
Pfarrer Bernd Kappes, Mitglied von Amts wegen (kommissarische Wahrnehmung des Amtes des Akademiedirektors)
Laura Brüchle, berufenes Mitglied
Maren Matthes, berufenes Mitglied

Nr. 75Entsendung der Vertreter der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst
in die Arbeitsrechtliche Kommission
hier: Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes

Die Mitglieder der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung und je eine delegierte Person der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck nach § 7 Absatz 7 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst (Arbeitsrechtsregelungsgesetz - ARRG.EKKW) vom 26. April 2013 (KABl. S. 73), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 25. April 2015 (KABl. S. 90), haben gemäß § 9 Absatz 3 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Buchstabe a) und § 6 Absatz 2 ARRG.EKKW anlässlich ihrer Jahrestagung am 28. März 2023 mit sofortiger Wirkung
Herrn
Thorsten Schütz
Friedhofsverwaltung Kassel
Tannenheckerweg 6
34127 Kassel
als Stellvertreter von Frau Claudia Engels in die Arbeitsrechtliche Kommission entsandt.
Kassel, den 24. April 2023
Landeskirchenamt
Dr. Apel
Vizepräsidentin

Personal- und Stellenangelegenheiten

Nr. 76Personalia

Die Inhalte des Abschnitts „Personalia“ sind im Internet nicht einsehbar.

Nr. 77Pfarrstellenausschreibungen

1. Pfarrstelle Evangelische Martin Luther Gemeinde Bad Arolsen, Kirchenkreis Twiste-Eisenberg
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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2. Pfarrstelle Evangelische Martin Luther Gemeinde Bad Arolsen, Kirchenkreis Twiste-Eisenberg
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
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Großalmerode-Epterode, Kirchenkreis Werra-Meißner
Die Stelle wird erneut ausgeschrieben und besetzt nach Gemeindewahl.
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Hümme, Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen
Die Stelle wird erneut ausgeschrieben und besetzt nach Gemeindewahl.
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Landeskirchliche Pfarrstelle „Beauftragte*r für Flucht und Migration in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck“
(Pfarrstelle mit halbem Dienstauftrag)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin für die Dauer von sieben Jahren.
Nähere Auskünfte erteilt die Dezernentin für Diakonie und Ökumene im Landeskirchenamt, OLKRin Claudia Brinkmann-Weiß, Telefon: 0561 9378-270, E-Mail: oekumenedezernat.lka@ekkw.de.
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Landeskirchliche Pfarrstelle zur Erteilung von Religionsunterricht an der Karl-Rehbein-Schule, Gymnasium der Stadt Hanau
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
Dienstbeginn ist der 1. August 2023.
Nähere Auskünfte erteilt der Leiter des Referats Schule und Unterricht im Landeskirchenamt, Pfarrer Dr. Michael Dorhs, Telefon: 0561 9378-394.
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Landeskirchliche Pfarrstelle zur Erteilung von Religionsunterricht an der CJD-Jugenddorf Christophorusschule in Bad Zwesten-Oberurff (Realschule und Gymnasium)
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
Mit der Stelle verbunden ist ein Auftrag für Schulseelsorge.
Von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Erfahrung mit Schulseelsorge wird erwartet, dass sie berufsbegleitend an zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
Dienstbeginn ist der 1. August 2023.
Nähere Auskünfte erteilt der Leiter des Referats Schule und Unterricht im Landeskirchenamt, Pfarrer Dr. Michael Dorhs, Telefon: 0561 9378-394.
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2. Pfarrstelle Am Limes, Kirchenkreis Hanau
Ausschreibung wegen Feststellung der Anstellungsfähigkeit der mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragten Pfarrerin im Probedienst.
Die Stelle wird besetzt nach Gemeindewahl.
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3. Pfarrstelle Franz-von-Roques-Kirchengemeinde in Schwalmstadt, Kirchenkreis Schwalm-Eder
Ausschreibung wegen Feststellung der Anstellungsfähigkeit der mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragten Pfarrerin im Probedienst.
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
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Merzhausen-Willingshausen, Kirchenkreis Schwalm-Eder
Ausschreibung wegen Feststellung der Anstellungsfähigkeit der mit der Versehung der Pfarrstelle beauftragten Pfarrerin im Probedienst.
Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin.
Hinweise zu Bewerbungen:
Die Profile der ausgeschriebenen Pfarrstellen sind im Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“, auf Anfrage erhältlich sowie im Internet unter
https://www.ekkw.de/service/pfarrstellen.php
Die Mietwerte der Pfarrhäuser/Pfarrdienstwohnungen für die ausgeschriebenen Pfarrstellen können beim Landeskirchenamt in Kassel unter Telefon: 0561 9378-353 erfragt werden.
Hinweise zu Bewerbungen (Fortsetzung):
Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2023 unmittelbar an das Landeskirchenamt, Referat „Personalverwaltung Theologisches Personal“ zu richten (Durchschrift oder Information an das für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständige Dekanat). Vorrangig bitten wir um Einreichung per E-Mail an pers.theologen.lka@ekkw.de (das Dekanat bitte in CC setzen).
Allen Bewerbungen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Kurzbericht zur bisherigen Tätigkeit und zu Schwerpunkten der Arbeit und der Fortbildung sowie Hinweise zur Motivation der Bewerbung beizufügen. Diese Unterlagen sind zur Weitergabe an die ausgeschriebenen Gemeinden bestimmt. Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden können.
Bei bereits vom Bewerber bzw. der Bewerberin versehenen Pfarrstellen entfällt die Vorlage der Unterlagen.

Nichtamtlicher Teil

Stellenausschreibungen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Nr. 78Gymnasiallehrer*innen (m/w/d), Melanchthon-Schule Steinatal

Die Melanchthon-Schule Steinatal, Gymnasium der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, sucht zum 1. August 2023
Gymnasiallehrer*innen (m/w/d)
im Umfang von vollen, unbefristeten Stellen. Eine Besetzung der Stellen im Rahmen eines Teildienstes ist möglich. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 13 BBesG) vorgesehen. Soweit nicht bereits von Beginn an die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung vorliegen, erfolgt die Anstellung zunächst als Tarifbeschäftigte*r nach dem TV-L.
Die Melanchthon-Schule Steinatal ist ein allgemeinbildendes, evangelisches Gymnasium in der Trägerschaft der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Unsere Schule ist staatlich anerkannt. Wir bieten durch dreizügige Jahrgänge eine familiäre Lernatmosphäre, in der die Schülerinnen und Schüler individuell gefördert und gefordert werden können.
Wir bieten:
  • Vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten (z. B. in eigenen Arbeitsgemeinschaften),
  • evangelisches Profil mit Andachten, Gottesdiensten, diakonischem Lernen, unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Projekten,
  • eine besondere Lern- und Förderkultur,
  • ein aufgeschlossenes, dynamisches und multiprofessionelles Team sowie
  • attraktive Schulgebäude mit sehr guter Ausstattung (z. B. flächendeckendes WLAN, digitale Medien in jedem Klassenraum, Schwimmbad, Spieliothek, Bio-Mensa).
Sie bringen mit:
  • Ein abgeschlossenes Lehramtsstudium (1. und 2. Staatsexamen) in den Fächern Kunst, Englisch oder Biologie mit beliebigem Beifach,
  • verständnisvoller und professioneller Umgang mit Schüler*innen und Eltern sowie
  • Teamfähigkeit und aktives Engagement im Schulentwicklungsprozess.
  • Da unsere Lehrkräfte das evangelische Profil unserer Schule repräsentieren, erwarten wir die Mitgliedschaft in der evangelischen oder einer anderen christlichen Kirche, welche Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen ist (ebenfalls Voraussetzung für eine Verbeamtung als Gymnasiallehrer*in (m/w/d) im Dienst des Landes Hessen mit gleichzeitiger Beurlaubung zur Melanchthon-Schule Steinatal).
Bei den ausgeschriebenen Stellen handelt es sich um eine Stelle als Gymnasiallehrer*in (m/w/d) im Dienst des Landes Hessen mit gleichzeitiger Beurlaubung zur Melanchthon-Schule Steinatal sowie um zwei Kirchenbeamt*innen-Stellen als Gymnasiallehrer*innen (m/w/d) im Dienst der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Die Besoldung erfolgt bei allen drei Stellen nach Besoldungsgruppe A 13 BBesG.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Schulleiterin der Melanchthon-Schule Steinatal, Frau Dr. Holl, unter Telefon: 06691 80658-0 zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 14. Mai 2023 an:
Melanchthon-Schule Steinatal
Frau Dr. Holl
Steinatal 1
34628 Willingshausen
oder Anke.Holl@mss.ekkw.de.

Nr. 79Studienleiterin/Studienleiter des Religionspädagogischen Instituts mit Dienstsitz in Marburg

Das Religionspädagogische Institut (RPI) der EKKW und der EKHN sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Studienleiterin bzw. einen Studienleiter
mit Dienstsitz in Marburg.
Das Religionspädagogische Institut (RPI) ist das gemeinsame Institut der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Es hat seine Zentrale in Marburg und neun regionale Arbeitsstellen.
Besetzt werden soll gemäß § 5 (3) der Ordnung des Religionspädagogischen Institutes vom 23. Dezember 2014 die Studienleitungsstelle in der regionalen Arbeitsstelle in Marburg.
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, dass sie/er die religionspädagogische Arbeit in der Region gestaltet und weiterentwickelt. Dabei sind u. a. die regionalen Fortbildungsangebote auf die Bedürfnisse der Schulen und Kirchengemeinden vor Ort abzustimmen.
Zusätzlich zu den regionalen Aufgaben übernimmt der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin für das Gesamtinstitut derzeit die fachliche Verantwortung für die religionspädagogische Ausbildung der Vikarinnen und Vikare der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in Kooperation mit dem Studienseminar Hofgeismar. Die fachliche Zuständigkeit kann sich zukünftig verändern.
Zu den Aufgaben für das Arbeitsfeld Vikarsausbildung gehören insbesondere
  • Planung, Durchführung und Auswertung von Seminarwochen, Studientagen und Studiennachmittagen,
  • Planung, Durchführung und Auswertung der Mentor*innentagungen,
  • Durchführung von Beratungsbesuchen im Religionsunterricht und der Konfirmand*innenarbeit,
  • Durchführung von Lehrproben,
  • Bereitschaft zur Übernahme weiterer Aufgaben, ggf. sind weitere Aufgaben im RPI zu übernehmen.
Bewerben können sich Lehrkräfte mit dem Fach Evangelische Religion und Pfarrer*innen der EKKW, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Stelle wird besetzt auf Beschluss der Bischöfin. Die Berufung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit der Wiederbewerbung.
Erwartet werden folgende Fähigkeiten und Qualifikationen:
  • Mehrjährige Unterrichtspraxis im Fach Religionsunterricht,
  • gute Kenntnisse der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck,
  • gute Kenntnisse im Bereich Schulpädagogik,
  • theologische Reflexionsfähigkeit,
  • fundierte theologische und religionspädagogische Kenntnisse,
  • Erfahrungen in der Lehrerausbildung und/oder -fortbildung,
  • Kommunikations-, Organisations- und Kooperationsfähigkeit,
Landeskirchenamt Kassel, Postfach 41 02 60, 34114 Kassel
PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, 04183

  • Digitalkompetenz,
  • Beratungskompetenz,
  • Mobilität im Zuständigkeitsbereich.
Bei beamteten Lehrkräften und bei Pfarrer*innen erfolgt die Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13/A 14 des Bundesbesoldungsgesetzes, bei anderen Beschäftigten erfolgt die Besoldung entsprechend der geltenden Kirchlichen Entgeltordnung zum TV-L. Lehrkräfte werden vom zuständigen Schulamt in dienstlichem Interesse beurlaubt.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2023 zu richten an das
RPI der EKKW und der EKHN
Direktor Uwe Martini
Rudolf-Bultmann-Straße 4
35039 Marburg
oder per PDF an uwe.martini@rpi-ekkw-ekhn.de
Weitere Auskünfte erteilt der Direktor Uwe Martini
Telefon: 06421 969-114
E-Mail: uwe.martini@rpi-ekkw-ekhn.de
Impressum
Herausgeber:Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Landeskirchenamt, Wilhelmshöher Allee 330, 34131 Kassel
Postadresse: Postfach 41 02 60, 34114 Kassel
Telefon: 0561 9378-0, Fax: 0561 9378-400; E-Mail: landeskirchenamt@ekkw.de
Bankverbindung:Evangelische Bank eG, IBAN: DE33 5206 0410 0000 0030 00, BIC: GENODEF1EK1
Redaktion:Landeskirchenamt, Büro unabhängiger Geschäftsstellen, Telefon: 0561 9378-277; E-Mail: bug@ekkw.de
Herstellung:Druckerei im Landeskirchenamt, Kassel
Abonnement:Das Kirchliche Amtsblatt erscheint monatlich bzw. bei Bedarf. Das Jahresabonnement kostet 30,00 Euro (inklusive Versandkosten).
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern es nicht bis zum 15.11. schriftlich, per Fax oder E-Mail gekündigt wird.