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Geltungszeitraum von: 01.10.2001

Geltungszeitraum bis: 31.03.2022

Ordnung des Landesjugendforums der Evangelischen Jugend von Kurhessen-Waldeck

vom 10. August 2001

KABl. S. 153

Änderungen

Lfd. Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
1
Beschluss
4. Dezember 2012
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Der Rat der Landeskirche hat in seiner Sitzung am 10. August 2001 die nachfolgende Ordnung erlassen.
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§ 1
Einrichtung

  1. Die Evangelische Jugend der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck bildet zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben und Interessen das Landesjugendforum (LJF).
  2. Teilnahmeberechtigt am Landesjugendforum sind alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck im Alter von 14 bis 27 Jahren, die in der Liste des Landeskirchenamtes zum Zeitpunkt der Einladung zum Forum verzeichnet sind. Die Liste ist jährlich durch die Kreisjugendpfarrer/Kreisjugendpfarrerinnen zu überprüfen.
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§ 2
Tätigkeit und Aufgaben

  1. Die Tätigkeit des Landesjugendforums erstreckt sich auf den Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
  2. Das Landesjugendforum ist die Vertretung der Evangelischen Jugend im Rahmen der bestehenden kirchlichen Ordnungen in allen jugendrelevanten Fragen.
  3. Das Landesjugendforum ist Partner und Gegenüber:
    1. des Landesverbandes der Evangelischen Jugend in Hessen,
    2. der Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck,
    3. der Hauptamtlichenkonferenz,
    4. der Kreisjugendpfarrerkonferenz,
    5. des Referats für Kinder- und Jugendarbeit im Dezernat für Bildung des Landeskirchenamtes und das Hauptamtlichen-Forum,
    6. anderer Landesjugendvertretungen,
    7. der Evangelischen Jugendvertretungen in den Kirchenkreisen,
    8. anderer Jugendverbände und Jugendorganisationen,
    9. der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugend.
  4. Das Landesjugendforum ist ein Gremium zum Erfahrungsaustausch und zur Meinungsbildung.
  5. Das Landesjugendforum erarbeitet Stellungnahmen zu jugendrelevanten Fragen und veranlasst im Rahmen seiner Möglichkeiten Maßnahmen.
  6. Das Landesjugendforum bietet Hilfestellung bei der Lösung von Konflikten.
  7. Das Landesjugendforum beteiligt sich an der Planung, Durchführung und Auswertung gemeinsamer kirchenkreisübergreifender Aufgaben (z. B. Bildungsarbeit, Freizeiten, Aktionen).
  8. Das Landesjugendforum wählt:
    1. zwei Delegierte in den Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen,
    2. aus seiner Mitte drei Vertreter/Vertreterinnen, die zur Berufung in die Jugendkammer vorgeschlagen werden,
    3. aus seiner Mitte drei Vertreter/Vertreterinnen, die der Landessynode als Gäste vorgeschlagen werden.
  9. Das Landesjugendforum kann aus seiner Mitte zwei gewählte Vertreter/Vertreterinnen in die Hauptamtlichenkonferenz und die Kreisjugendpfarrerkonferenz entsenden.
  10. Delegierte, die das Landesjugendforum gemäß § 2 Absätze 8, 9 vertreten, behalten nach Überschreiten des 27. Lebensjahres bis zum Ende der Wahlperiode ihr Amt bei und erhalten eine beratende Stimme.
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§ 3
Organe

Organe des Landesjugendforums sind:
  1. das Forum,
  2. der Sprecherkreis,
  3. die Ausschüsse.
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§ 4
Forum

  1. Zu dem Forum eingeladen werden alle teilnahmeberechtigten Jugendlichen. Stimmberechtigt sind alle anwesenden, teilnahmeberechtigten Jugendlichen.
  2. Das Referat für Kinder- und Jugendarbeit im Dezernat für Bildung und die Hauptamtlichenkonferenz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck entsenden je zwei Vertreter/Vertreterinnen mit beratender Funktion in das Forum.
    Vertreter der Kreisjugendpfarrerkonferenz sowie die Jugendverbände CVJM Landesverband Kurhessen-Waldeck e. V., Landesverband der Jugendbünde für Entschiedenes Christentum Hessen-Nassau und Verband Christlicher Pfadfinder werden zu dem Forum eingeladen. Der/die Dezernent oder Dezernentin für Bildung, die Leitung des Referats für Kinder- und Jugendarbeit und der/die für die Kinder- und Jugendarbeit zuständige Studienleiter/Studienleiterin der Evangelischen Akademie Hofgeismar werden eingeladen.
  3. Das Forum wird vom Vorsitzenden des Sprecherkreises nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, einberufen. Außerordentliche Treffen des Forums müssen einberufen werden, wenn 30 teilnahmeberechtigte Jugendliche schriftlich, mit Angabe von Gründen, dieses verlangen.
    Die Einladung muss den Teilnahmeberechtigten mindestens 14 Tage vor der Versammlung unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung zugehen.
  4. Anträge an das Forum können von den teilnahmeberechtigten Jugendlichen, anderen Ehrenamtlichen, den Hauptamtlichen sowie Jugendlichen aus dem Bereich der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gestellt werden.
    Anträge müssen mindestens drei Wochen vor dem Zusammentreffen des Forums mit einer Begründung dem Sprecherkreis schriftlich vorliegen und werden von diesem in die vorläufige Tagesordnung aufgenommen. Über die Zulassung von Anträgen, die nicht fristgerecht eingehen, entscheidet das Forum. Anträge auf Satzungsänderung und auf die Abwahl des Sprecherkreises müssen aus der vorläufigen Tagesordnung ersichtlich sein.
  5. Den Vorsitz des Forums führt der/die Vorsitzende des Sprecherkreises.
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§ 5
Aufgaben des Forums

  1. Das Forum ist das Beteiligungsinstrument der Evangelischen Jugend von Kurhessen-Waldeck.
  2. Das Forum wählt einen Sprecherkreis für die Dauer von zwei Jahren. Wenn im Laufe einer Legislaturperiode aus diesem mehr als vier Mitglieder ausscheiden, wird eine Nachwahl durchgeführt.
  3. Das Forum nimmt den Rechenschaftsbericht des Sprecherkreises entgegen.
  4. Es kann den Sprecherkreis mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Teilnehmer abwählen.
  5. Das Forum wählt seine Vertreter/Vertreterinnen und deren Stellvertreter/Stellvertreterinnen gemäß § 2 Absätze 8, 9, in die dort genannten Gremien.
  6. Es kann im Rahmen des § 10 Ausschüsse bilden, bestimmt deren Aufgaben, benennt deren Mitglieder, nimmt die Berichte entgegen und diskutiert diese.
  7. Das Forum kann in Einzelfällen Fachleute mit beratender Stimme hinzuziehen.
  8. Die Sitzungen des Forums sind öffentlich; die Öffentlichkeit kann durch Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.
  9. Das Forum kann die Abänderung dieser Ordnung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Jugendlichen dem Landeskirchenamt vorschlagen.
  10. Das Forum kann sich eine Geschäftsordnung geben.
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§ 6
Sprecherkreis

  1. Der Sprecherkreis besteht maximal aus 15 Personen. Er wird aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder des Forums für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
  2. Der Sprecherkreis wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende sowie einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin.
  3. Der/die Vorsitzende beruft die Sitzungen des Sprecherkreises ein. Diese sind auch einzuberufen, wenn dies von vier Sprecherkreismitgliedern verlangt wird.
  4. Die Vorsitzenden der Ausschüsse, die gewählten Delegierten nach § 2 Absätze 8, 9 und die zuständigen Referenten/Referentinnen des Bereichs Kinder- und Jugendarbeit nehmen an den Sitzungen des Sprecherkreises mit beratender Stimme teil.
  5. Der Sprecherkreis bleibt bis zur Wahl eines neuen Sprecherkreises im Amt. Mitglieder des Sprecherkreises bleiben nach Überschreiten des 27. Lebensjahres bis zum Ende der Wahlperiode im Amt und stimmberechtigt im LJF.
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§ 7
Aufgaben des Sprecherkreises

  1. Der Sprecherkreis vertritt das Landesjugendforum nach außen. Er nimmt zwischen den Foren die Geschäfte des Landesjugendforums wahr. Er ist an die Beschlüsse des Forums gebunden.
  2. Im Rahmen des Haushaltsansatzes und der Beschlüsse des Forums entscheidet der Sprecherkreis über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.
  3. Der Sprecherkreis gibt dem Forum am Ende seiner Amtszeit einen Rechenschaftsbericht.
  4. Der Vorsitzende beruft im Einvernehmen mit dem Sprecherkreis das Forum ein.
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§ 8
Ausschüsse

  1. Das Landesjugendforum kann zur Bearbeitung einzelner Themenkomplexe Ausschüsse einrichten.
  2. Die Ausschüsse sollen mindestens drei Mitglieder haben. Ausschussmitglieder werden von dem Forum berufen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder muss dem Forum angehören.
  3. Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in, der/die Mitglied des Forums sein muss.
  4. Vorlagen, Empfehlungen und Vorschläge werden dem Sprecherkreis übergeben.
  5. Die Ausschüsse sind in ihrer Arbeit dem Forum verantwortlich. Sie sind nicht zu Entscheidungen und zur Abgabe von öffentlichen Stellungnahmen befugt.
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§ 9
Niederschrift der Beschlüsse

Die in den Foren und den Sitzungen des Sprecherkreises gefassten Beschlüsse werden schriftlich gefasst und an alle teilnahmeberechtigten ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendarbeit versandt.
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§ 10
Haushalt

Die notwendigen Ausgaben des Landesjugendforums werden gedeckt durch Zuwendungen der Landeskirche, durch staatliche und sonstige Zuschüsse sowie durch sonstige Einnahmen.
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§ 11
Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Landesjugendforums liegt bei den zuständigen Referenten/Referentinnen des Referats Kinder- und Jugendarbeit.
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§ 12
Änderung dieser Ordnung

Das Landeskirchenamt wird ermächtigt, Änderungen dieser Ordnung zu erlassen.
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§ 13
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2001 in Kraft. Gleichzeitig wird die Ordnung des Landesjugenddelegiertentages der Evangelischen Jugend von Kurhessen-Waldeck vom 6. Juni 1977 aufgehoben.