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Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnung „Die Taufe“
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vom 24. November 2021

KABl. S. 194

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Die agendarische Ordnung „Die Taufe“ wird in der aus der Anlage1# ersichtlichen Fassung in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eingeführt.
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§ 2

(1) Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die agendarische Ordnung „Die Taufe“, eingeführt durch das Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnungen „Die Taufe” und „Die Konfirmation” vom 4. Mai 1972 (KABl. S. 95), außer Kraft.

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1 ↑ Aufgrund des Umfangs der Taufagende wird die Anlage nicht im Kirchlichen Amtsblatt abgedruckt. Stattdessen wird auf das digital verfügbare Dokument unter:
https://www.ekkw.de/media_ekkw/downloads/syn2102_TOP_09_KG_Einfuehrung_agendarische_Ordnung_Die_Taufe.pdf sowie auf die gedruckte Version, die 2022 erscheinen soll, verwiesen.