.§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Geltungszeitraum von: 09.11.2006
Geltungszeitraum bis: 24.10.2013
Ordnung für den Internetausschuss
vom 8. November 2006
Aufgrund Artikel 139 Absatz 1, Buchstabe g der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19), zuletzt geändert durch das 27. Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung vom 5. Mai 2006 (KABl. S. 77), wird folgende Ordnung für den Internetausschuss neu bekannt gemacht:
####§ 1
Mitgliedschaft
1Zur Beratung des Bischofs und des Landeskirchenamtes in Fragen, die das Internet betreffen, wird ein Ausschuss gebildet. 2Von Amts wegen gehören ihm an:
- Der Vizepräsident
- Der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit
- Der Leiter des Rechtsreferates
- Der Internetbeauftragte.
3Zusätzlich werden fünf Mitglieder durch den Bischof berufen.
#§ 2
Amtszeit, Vorsitz
1Die Amtszeit des Internetausschusses beträgt sechs Jahre. 2Den Vorsitz hat der Leiter der Öffentlichkeitsarbeit.
#§ 3
Aufgaben
Der Internetausschuss hat folgende Aufgaben:
#- Er nimmt die Entwicklungen und Veränderungen im Internet wahr und begleitet die Internetarbeit der Landeskirche.
- Er berät und begleitet den Internetbeauftragten der Landeskirche in allen ihm übertragenen Aufgaben.
- Er schlägt geeignete Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung im Bereich des Mediums Internet vor.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.