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Ordnung des Ausschusses für die Aktion
„Hoffnung für Osteuropa“

vom 26. September 20071#

KABl. S. 213

Der Verwaltungsrat des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck e.V. hat in seiner Sitzung am 26. September 2007 folgende Ordnung des Ausschusses für die Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ beschlossen:
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I. Aufgaben

Es wird ein Ausschuss zur Vorbereitung und Durchführung von Hilfsaktionen im Rahmen der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ im Bereich der Landeskirche gebildet. Der Ausschuss nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
  1. Der Ausschuss sammelt Informationen über die derzeit laufenden und geplanten Hilfsaktionen im Bereich der Landeskirche für Kirchen in Mittel- und Osteuropa.
  2. Der Ausschuss informiert sich über die Situation der Kirchen in Mittel- und Osteuropa, die durch kirchliche oder diakonische Hilfsaktionen aus dem Bereich der Landeskirche unterstützt werden oder deren Unterstützung geplant oder angeregt wird. Dazu gehören auch Informationen über die politische, wirtschaftliche und religiöse Situation der Staaten Mittel- und Osteuropas, in denen sich die zu unterstützenden Kirchen befinden.
  3. Der Ausschuss nimmt Vorschläge von Initiativen aus dem Bereich der Landeskirche für Projekte des Gemeindeaufbaus und der Diakonie in Mittel- und Osteuropa entgegen, die durch Spendenmittel und Kollektenmittel der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ gefördert werden sollen. Er gibt Anregungen für weitere Projekte. Wünsche der Partnerkirchen sollen berücksichtigt werden.
  4. Der Ausschuss prüft die Vorschläge anhand der von ihm zu erarbeitenden Kriterien sowie seiner Sachkenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsrat geeignete Projekte zur Förderung.
  5. Der Ausschuss begleitet die jährlich festgelegten Projekte und prüft sie auf ihre Effektivität. Er berichtet dem Verwaltungsrat und dem Landeskirchenamt jährlich einmal über seine Arbeit.
  6. Darüber hinaus berät der Ausschuss die in dem Bereich der Landeskirche tätigen Initiativen in Mittel- und Osteuropa, sorgt für Absprachen zur Vermeidung von Überschneidungen, fördert die Zusammenarbeit und die Konzentrierung der Projekte.
  7. Der Ausschuss erarbeitet Richtlinien für das Antragsverfahren und die Vergabe der Spenden- und Kollektenmittel der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ im Bereich der Landeskirche. Die Beschlussfassung über die Richtlinien obliegt dem Verwaltungsrat im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt.
  8. Dem Ausschuss obliegt die Durchführung der Eröffnungsveranstaltung der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ im Bereich der EKKW, die jährlich jeweils am Wochenende des Sonntags Invokavit stattfindet. Die Kosten für die Eröffnungsveranstaltung übernehmen die Landeskirche, das Diakonische Werk und der einladende Kirchenkreis in einem angemessenen Verhältnis unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen. Mit Abschluss der Programmplanung ist auch die Kostenverteilung auf die vorgenannten Institutionen verbindlich und konkret festzulegen.
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II. Mitglieder

  1. Dem Ausschuss gehören als Mitglieder an:
    • der Landespfarrer oder die Landespfarrerin für Diakonie (Vorsitzender oder Vorsitzende);
    • der oder die beim Diakonischen Werk in Kurhessen-Waldeck mit der Geschäftsführung der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ Beauftragte;
    • ein weiterer Mitarbeiter oder eine weitere Mitarbeiterin des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck;
    • ein Mitglied des Verwaltungsrates des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck;
    • ein Vertreter oder eine Vertreterin des Dezernates Ökumene, Weltmission, Entwicklungsfragen des Landeskirchenamtes;
    • ein Vertreter oder eine Vertreterin des „Osteuropa-Hearings“ des DWKW für die Initiativen in Mittel- und Osteuropa im Bereich der Landeskirche;
    • zwei vom Verwaltungsrat des Diakonischen Werkes benannte Vertreter oder Vertreterinnen von Mitgliedseinrichtungen, die Kontakte bzw. Projekte in Mittel- und Osteuropa unterhalten;
    • ein Vertreter oder eine Vertreterin des Gustav-Adolf-Werkes, Hauptgruppe Kurhessen-Waldeck;
    • ein gemeinsamer Vertreter oder eine gemeinsame Vertreterin des Martin-Luther-Bundes und des Evangelischen Bundes Kurhessen-Waldeck;
    • ein gemeinsamer Vertreter oder eine gemeinsame Vertreterin pro Sprengel für die Kirchenkreise, in denen Kirchengemeinden Hilfsaktionen und Projekte für Menschen in Mittel- und Osteuropa durchführen.
  2. Der Ausschuss kann zu einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Themenkomplexen sachkundige Personen beratend hinzuziehen. Das betrifft auch sachkundige Gäste aus Kirchen Mittel- und Osteuropas.
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III. Arbeitsweise

  1. Der Ausschuss tritt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich zusammen.
  2. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen.
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IV. Beschlussfassung

  1. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
  2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
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V. Protokolle

Über die Sitzungen des Ausschusses wird ein Protokoll geführt, in dem die wesentlichen Verhandlungsgegenstände und die gefassten Beschlüsse nachgewiesen werden. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden oder von der Vorsitzenden und vom Protokollführer oder von der Protokollführerin zu unterzeichnen und den Ausschussmitgliedern zuzustellen.
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VI. Mittelvergabe

Über die Vergabe der Spenden- und Kollektenmittel der Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ im Bereich der Landeskirche entscheidet der Verwaltungsrat im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt.
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VII. Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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1 ↑ Zustimmung des Landeskirchenamtes erfolgte in seiner Sitzung am 16. Oktober 2007