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Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnung “Die Trauung” der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

vom 28. April 2012

KABl. S. 118

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat in Hofgeismar das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1.

Die agendarische Ordnung “Die Trauung” wird in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung1# in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eingeführt.
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§ 2.

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig tritt das Kirchengesetz über die Einführung der agendarischen Ordnung „Die Trauung“ vom 8. Mai 1973 (KABl. S. 65) außer Kraft.

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1 ↑ Nicht abgedruckt; veröffentlicht im KABl. 2012 S. 119