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Ordnung des Landesjugendforums der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vom 1. Februar 2022

KABl. S. 117, Nr. 52

Änderungen

Lfd. Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
1
Berichtigung
13. April 2022
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Das Landeskirchenamt hat gemäß Artikel 139 Absatz 1 Buchstabe g der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck die folgende Ordnung beschlossen:
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§ 1
Einrichtung

( 1 ) Die Evangelische Jugend der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck bildet zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben und Interessen das Landesjugendforum (LaJuFo). Das Landesjugendforum ist eine unselbständige Einrichtung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
( 2 ) Teilnahmeberechtigt am Landesjugendforum sind alle ehrenamtlich Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck im Alter von 14 bis 27 Jahren, im Folgenden als ,,junge Menschen” bezeichnet. Insbesondere sind die durch die Kirchenkreisjugendvertretungen zum Landesjugendforum delegierten jungen Menschen eingeladen. Eingeladen sind auch junge Menschen bis 27 Jahren, die Mitglieder von Kreissynoden oder der Landessynode sind.
( 3 ) Aus dem Landesjugendforum wird der Kreis der Sprecherinnen und Sprecher gewählt (§§ 6 und 7).
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§ 2
Tätigkeit und Aufgaben

( 1 ) Die Tätigkeit des Landesjugendforums erstreckt sich auf den Bereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
( 2 ) Das Landesjugendforum ist die Vertretung der Evangelischen Jugend im Rahmen der bestehenden kirchlichen Ordnung in allen jugendrelevanten Fragen.
( 3 ) Das Landesjugendforum ist Mitglied
  1. in der Jugendkammer der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und über die Jugendkammer in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V.,
  2. im Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen e. V. (und darüber im Hessischen Jugendring e. V.).
( 4 ) Das Landesjugendforum ist Partner und Gegenüber:
  1. des Hauptamtlichenforums,
  2. der Kreisjugendpfarrkonferenz,
  3. des Referates Kinder- und Jugendarbeit im Dezernat Bildung des Landeskirchenamtes,
  4. anderer Landesjugendvertretungen,
  5. der Evangelischen Jugendvertretungen in den Kirchenkreisen,
  6. anderer Jugendverbände und Jugendorganisationen.
( 5 ) Das Landesjugendforum ist ein Gremium zum Erfahrungsaustausch und zur Meinungsbildung.
( 6 ) Das Landesjugendforum erarbeitet Stellungnahmen zu jugendrelevanten, jugendpolitischen und kirchenpolitischen Fragestellungen und veranlasst im Rahmen seiner Möglichkeiten Maßnahmen.
( 7 ) Das Landesjugendforum bietet Hilfestellung bei der Lösung von Konflikten.
( 8 ) Das Landesjugendforum beteiligt sich an der Planung, Durchführung und Auswertung gemeinsamer kirchenkreisübergreifender Aufgaben (z. B. Bildungsarbeit, Freizeiten, Aktionen).
( 9 ) Das Landesjugendforum wählt:
  1. zwei Delegierte in den Landesverband der Evangelischen Jugend Hessen e. V. (LVEJH),
  2. aus seiner Mitte drei Vertreter oder Vertreterinnen, die zur Berufung in die Jugendkammer vorgeschlagen werden,
  3. aus seiner Mitte zwei Vertreterinnen oder Vertreter, die dem Rat der Landeskirche als zu berufende Mitglieder der Landessynode vorgeschlagen werden,
  4. zwei Vertreter oder Vertreterinnen, die der Jugendkammer zur Delegierung in die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugend in Deutschland vorgeschlagen werden.
( 10 ) Das Landesjugendforum kann je zwei Vertreter oder Vertreterinnen in
  1. das Hauptamtlichenforum,
  2. die Kreisjugendpfarrkonferenz
entsenden.
( 11 ) Delegierte, die das Landesjugendforum gemäß § 2 Absätze 9 und 10 vertreten, behalten nach Überschreiten des 27. Lebensjahres bis zum Ende der Wahlperiode ihr Amt bei und erhalten eine beratende Stimme.
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§ 3
Organe

Organe des Landesjugendforums sind:
  1. das Forum,
  2. der Kreis der Sprecherinnen und Sprecher.
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§ 4
Forum

( 1 ) Zum Forum werden alle teilnahmeberechtigten jungen Menschen eingeladen. Stimmberechtigt in der Vollversammlung des Landesjugendforums sind alle anwesenden, teilnahmeberechtigten jungen Menschen. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden.
( 2 ) Das Referat Kinder- und Jugendarbeit im Landeskirchenamt und das Hauptamtlichenforum der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck können je zwei Vertreter oder Vertreterinnen mit beratender Funktion in das Forum entsenden. Vertreter oder Vertreterinnen der Kreisjugendpfarrkonferenz sowie der Jugendverbände „CVJM Landesverband Kurhessen-Waldeck e. V.“, „Landesjugendverband Entschieden für Christus (EC) e. V.“ und „Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) e. V.“ werden zum Forum eingeladen. Die zuständige Dezernentin oder der zuständige Dezernent für Bildung im Landeskirchenamt, die Referatsleitung des Referates Kinder- und Jugendarbeit im Landeskirchenamt und der oder die für die Kinder- und Jugendarbeit zuständige Referent oder Referentin im Landeskirchenamt und die für die Kinder- und Jugendarbeit zuständige Studienleitung der Evangelischen Akademie Hofgeismar werden eingeladen.
( 3 ) Das Forum wird von den Vorsitzenden des Kreises der Sprecherinnen und Sprecher nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, einberufen. Außerordentliche Treffen des Forums müssen einberufen werden, wenn mindestens 30 teilnahmeberechtigte junge Menschen schriftlich, mit Angabe von Gründen, dieses verlangen.
( 4 ) Die Einladung muss den Teilnahmeberechtigten mindestens 14 Tage vor dem Forum unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung zugehen. Anträge an die Vollversammlung des Landesjugendforums können von den teilnahmeberechtigten jungen Menschen, anderen Ehrenamtlichen und den Hauptamtlichen gestellt werden. Anträge müssen mindestens drei Wochen vor dem Zusammentreffen der Vollversammlung des Landesjugendforums mit einer Begründung dem Kreis der Sprecherinnen und Sprecher schriftlich vorliegen und werden von diesem in die vorläufige Tagesordnung aufgenommen. Über die Zulassung von Anträgen, die nicht fristgerecht eingehen, entscheidet die Vollversammlung. Anträge auf Änderung der Ordnung und auf die Neuwahl des Kreises der Sprecherinnen und Sprecher müssen aus der vorläufigen Tagesordnung ersichtlich sein.
( 5 ) Den Vorsitz der Vollversammlung des Landesjugendforums führen die Vorsitzenden des Kreises der Sprecherinnen und Sprecher.
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§ 5
Aufgaben des Forums

( 1 ) Das Forum ist das Beteiligungsinstrument der Evangelischen Jugend von Kurhessen-Waldeck.
( 2 ) Das Forum wählt den Kreis der Sprecherinnen und Sprecher für die Dauer von zwei Jahren. Wenn im Laufe einer Legislaturperiode aus diesem mehr als vier Mitglieder ausscheiden, wird eine Nachwahl durchgeführt.
( 3 ) Das Forum nimmt den Rechenschaftsbericht des Kreises der Sprecherinnen und Sprecher entgegen.
( 4 ) Es kann den Kreis der Sprecherinnen und Sprecher oder einzelne Sprecherinnen oder Sprecher mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Teilnehmenden aus wichtigem Grund abwählen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei diskriminierenden Äußerungen und Handlungen, vor allem gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder sexistischen Äußerungen oder Handlungen vor.
( 5 ) Das Forum kann seine Vertreter und Vertreterinnen und deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen gemäß § 2 Absätze 9 bis10 in die dort genannten Gremien wählen.
( 6 ) Es kann im Rahmen des § 8 Ausschüsse bilden, bestimmt deren Aufgaben, benennt deren Mitglieder, nimmt die Berichte entgegen und diskutiert diese.
( 7 ) Das Forum kann in Einzelfällen Fachleute mit beratender Stimme hinzuziehen.
( 8 ) Die Sitzungen des Forums sind öffentlich; die Öffentlichkeit kann durch Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.
( 9 ) Das Forum kann die Abänderung dieser Ordnung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten jungen Menschen dem Landeskirchenamt vorschlagen.
( 10 ) Das Forum kann sich eine Geschäftsordnung geben.
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§ 6
Kreis der Sprecherinnen und Sprecher

( 1 ) Der Kreis der Sprecherinnen und Sprecher besteht aus maximal 15 Personen. Er wird aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder des Forums für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
( 2 ) Der Kreis der Sprecherinnen und Sprecher wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie ein oder zwei stellvertretende Vorsitzende.
( 3 ) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Kreises der Sprecherinnen und Sprecher ein.
Diese sind auch einzuberufen, wenn dies von vier Personen aus dem Kreis der Sprecherinnen und Sprecher verlangt wird.
( 4 ) Die Vorsitzenden der Ausschüsse, die gewählten Delegierten nach § 2 Absätze 9 und 10 und die zuständigen Referentinnen oder Referenten des Referats für Kinder- und Jugendarbeit nehmen an den Sitzungen des Kreises der Sprecherinnen und Sprecher mit beratender Stimme teil.
( 5 ) Abweichend von § 5 Absatz 5 ist der Kreis der Sprecherinnen und Sprecher dazu berechtigt, die in § 2 Absätze 9 und 10 genannten Wahlen und Entsendungen vorzunehmen, soweit das Forum diese nicht rechtzeitig durchführen kann.
( 6 ) Der Kreis der Sprecherinnen und Sprecher bleibt bis zur nächsten Wahl im Amt. Gewählte im Kreis der Sprecherinnen und Sprecher bleiben nach Überschreiten des 27. Lebensjahres bis zum Ende der Wahlperiode im Amt und stimmberechtigt im Landesjugendforum.
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§ 7
Aufgaben des Kreises der Sprecherinnen und Sprecher

( 1 ) Der Kreis der Sprecherinnen und Sprecher vertritt das Landesjugendforum nach außen. Er nimmt zwischen den Foren die Geschäfte des Landesjugendforums wahr. Er ist an die Beschlüsse des Forums gebunden.
( 2 ) Im Rahmen des Haushaltsansatzes und der Beschlüsse des Forums entscheidet er über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.
( 3 ) Er gibt dem Forum am Ende seiner Amtszeit einen Rechenschaftsbericht.
( 4 ) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende beruft im Einvernehmen mit dem Kreis der Sprecherinnen und Sprecher das Forum ein.
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§ 8
Ausschüsse

( 1 ) Das Landesjugendforum kann zur Bearbeitung einzelner Themenkomplexe Ausschüsse einrichten.
( 2 ) Die Ausschüsse sollen mindestens drei Mitglieder haben. Ausschussmitglieder werden vom Forum berufen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder muss dem Forum angehören.
( 3 ) Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher. Die Person muss Mitglied des Forums sein.
( 4 ) Vorlagen, Empfehlungen und Vorschläge werden dem Kreis der Sprecherinnen und Sprecher übergeben.
( 5 ) Die Ausschüsse sind in ihrer Arbeit dem Forum verantwortlich. Sie sind nicht zu Entscheidungen und zur Abgabe von öffentlichen Stellungnahmen befugt.
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§ 9
Niederschrift der Beschlüsse

Über die Beschlüsse des Forums und des Kreises der Sprecherinnen und Sprecher werden Niederschriften angefertigt. Sie werden auf der Webseite des Landesjugendforums veröffentlicht.
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§ 10
Haushalt

Die notwendigen Ausgaben des Landesjugendforums werden gedeckt durch Haushaltsmittel der Landeskirche, durch staatliche und sonstige Zuschüsse sowie durch sonstige Einnahmen.
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§ 11
Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Landesjugendforums liegt im Referat Kinder- und Jugendarbeit im Landeskirchenamt.
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§ 12
Änderung dieser Ordnung

Änderungen dieser Ordnung bedürfen der vorherigen Anhörung des Landesjugendforums (§ 5 Absatz 9).
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§ 13
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.